Nach Lido-Badeunfall: Freispruch gilt
Dies nachdem der Familienvater bereits im Jahr 2017 vors Bundesgericht gelangte. Das Gericht hiess die Beschwerde gut, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Geschäftsführer der Strandbad Lido AG zu Unrecht eingestellt hatte. Darauf kam es zum Prozess, wobei der Geschäftsführer sowie der Bademeister vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung wurde.
Damit war der Verunfallte nicht zufrieden und ging erneut ans Bundesgericht. Dieses Mal aber erfolglos, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde eingetreten. Dies weil der Kläger kein Recht auf Beschwerde habe.
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(red.)