Beschwerde abgewiesen

Nach Lido-Badeunfall: Freispruch gilt

· Online seit 17.02.2021, 15:56 Uhr
Der Kläger, der nach einem verhängnisvollen Sprung in den Vierwaldstättersee zum Tetraplegiker wurde, ging zum zweiten Mal vors Bundesgericht, um den Geschäftsführer des Luzerner Lido zur Verantwortung zu ziehen – und scheiterte.
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Dies nachdem der Familienvater bereits im Jahr 2017 vors Bundesgericht gelangte. Das Gericht hiess die Beschwerde gut, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Geschäftsführer der Strandbad Lido AG zu Unrecht eingestellt hatte. Darauf kam es zum Prozess, wobei der Geschäftsführer sowie der Bademeister vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung wurde.

Damit war der Verunfallte nicht zufrieden und ging erneut ans Bundesgericht. Dieses Mal aber erfolglos, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde eingetreten. Dies weil der Kläger kein Recht auf Beschwerde habe.

Der ganze Artikel auf luzernerzeitung.ch lesen.

(red.)

veröffentlicht: 17. Februar 2021 15:56
aktualisiert: 17. Februar 2021 15:56
Quelle: PilatusToday

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