Nach Unfall mit Zug: Autofahrer muss Busse bezahlen
Das Auto wollte am besagten 1. Juni den Bahnübergang Steinbachbrücke in Richtung Steinbach überqueren. Dabei kam es zur Kollision mit einem Zug, der aus Trubschachen kam. Das Fahrzeug wurde durch den Zug 15 Meter weitergeschoben, ehe es neben den Geleisen zum Stillstand kam.
Die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau warf dem Autofahrer in der Folge vor, er habe das Wechselblinklicht beim Bahnübergang Steinbach aus sorgfaltswidriger Unachtsamkeit übersehen. Da der Mann trotz Blinklicht weiterfuhr, musste der Lokführer eine Vollbremsung einleiten. Dennoch gelang es ihm nicht, die Kollision zu verhindern.
Zugpassagiere waren erheblich gefährdet
Dem Onlineportal «20 Minuten» liegt der Strafbefehl vor. Aus diesem geht hervor, dass die 56 Zugpassagiere erheblich gefährdet gewesen seien. Zudem sei durch den Aufprall am vorderen Teil des Triebwagens Sachschaden entstanden.
Aus diesem Grund wurde der 54-jährige Autofahrer wegen fahrlässiger Störung des Eisenbahnverkehrs und einfacher Verkehrsverletzung für schuldig erklärt
Bussen und Geldstrafe
Er muss Bussen von 630 Franken zahlen und auch die Verfahrenskosten von 400 Franken übernehmen. Ausserdem wurde der Autofahrer zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 110 Franken (total 1650 Franken) auf Bewährung verurteilt.
Der Mann wurde beim besagten Unfall leicht verletzt und mit der Ambulanz ins Spital gebracht. Die Zugpassagiere wurden evakuiert und mittels Ersatzbussen weitertransportiert. Der Bahnverkehr war für mehrere Stunden unterbrochen.
(red.)