Nur zwingende Ausgaben sind möglich
Budgetlose Zustände sind in den vergangenen Jahren fast schon zu einem Trend geworden. Das fehlende Budget in der Stadt Luzern hat jedoch einen Hintergrund, der wohl die meisten Einwohnerinnen und Einwohner freut: eine Steuersenkung. Das Luzerner Stadtparlament hiess gestern eine Steuerreduktion von einem Zwanzigstel auf 1,70 Einheiten gut. Dazu muss jedoch auch das Stimmvolk ja sagen. Da die Abstimmung erst am 5. Februar 2023 möglich ist, muss die Stadt Luzern ohne rechtskräftiges Budget ins neue Jahr starten.
Nur noch unerlässliche Ausgaben erlaubt
Solange kein gültiges Budget vorliegt, darf die Stadtverwaltung nur die zwingend notwendigen Ausgaben tätigen, heisst es in einer Mitteilung der Stadt. Bestehende gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen muss die Stadt jedoch einhalten. Beim Personal sind zum Beispiel auch Wiederbesetzungen und die bereits abgemachten Lohnzahlungen zulässig – Lohnerhöhungen und Personalaufstockungen sind jedoch nicht erlaubt. Der budgetlose Zustand könnte jedoch nur kurz andauern. Stimmt das Volk am 5. Februar dem Budget zu, kann die Stadtverwaltung wieder normal handeln.
Letztmals hatte die Stadt 2019 einen budgetlosen Zustand. Damals ergriff ein Komitee das Referendum gegen den Steuerfuss, weil das Stadtparlament diesen nicht gesenkt hatte. Die Stimmberechtigten hiessen damals das Budget im März wie vom Parlament beschlossen gut.
Top 15 bei den Steuereinheiten im Kanton Luzern
Mit dem neuen Steuerfuss von 1,70 Einheiten wäre die Stadt Luzern im kantonalen Vergleich in der Top 15. Der tiefste Steuerfuss im Kanton Luzern hat Meggen mit 0,95 Einheiten. Danach folgen die Gemeinden Schenkon (1,1), Eich (1,2), Weggis (1,35), Eschenbach und Vitznau (je 1,4), Horw (1,45), Hildisrieden und Ballwil (je 1,5), Oberkirch (1,55), Gisikon und Root (je 1,6) und Schlierbach (1,65).
(red.)