Das Kantonsgericht wies die Beschwerde gegen die im November 2022 von den Stimmberechtigten der Gemeinde beschlossene und vom Regierungsrat genehmigte Ortsplanrevision vollumfänglich ab.
Damit verzögere sich die geplante Gemeindeentwicklung erneut, lässt sich Gemeindepräsidentin Manuela Jost in der Mitteilung zitieren. Sie hoffe auf einen schnellen Entscheid des Bundesgericht
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Die Revision beinhaltet die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts. Zudem sieht sie vor, die bestehenden Ortsplanungen der fusionierten Ortsteile Beromünster, Neudorf, Gunzwil und Schwarzenbach zusammenzuführen.
(sda)