Patienten dürfen wieder besucht werden
Seit Mitte März gilt am LUKS an allen Standorten bis auf wenige Ausnahmen ein striktes Besuchsverbot. Wie es in einer Mitteilung heisst, habe aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung die Spitalleitung nun aber entschieden, ab dem 11. Mai dieses Verbot zu lockern. Dabei gelten folgende Regeln:
- Patienten dürfen wieder von maximal zwei Personen pro Tag besucht werden.
- Die beiden Besuchspersonen dürfen nur einzeln und nicht gleichzeitig empfangen werden.
- Die Richtgrösse für die Dauer eines Besuchs beträgt maximel je eine Stunde.
- In der Regel sind die Besuche auf das nahe Umfeld der Patienten beschränkt.
Im Kinderspital seien weiterhin beide Elternteile gleichzeitig zugelassen, wie es weiter in der Mitteilung heisst. Im ambulanten Bereich sind Begleitpersonen weiterhin nur zugelassen, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Partner von schwangeren Frauen bereits wieder zugelassen
Bereits im Laufe dieser Woche wurde das Besuchsverbot im Bereich der Schwangerschaftsuntersuchungen gelockert: So sind in der Frauenklinik in Luzern sowie in Surseeund Wolhusen die Partner von schwangeren Frauen auch für Ultraschalluntersuchungen wieder zugelassen.
Zudem seien die Familienzimmer in diese Lockerungen eingeschlossen. Weiterhin gelte, dass Partner für die Geburt und auf der Mutter-Kind-Abteilung willkommen sind.