Urteil bestätigt

Pausenplatz-Schütze von Ebikon muss über 6 Jahre ins Gefängnis

12.04.2023, 12:49 Uhr
· Online seit 12.04.2023, 12:41 Uhr
Vor sechs Jahren donnerte es an einem friedlichen Sommerabend in Ebikon. Grund dafür war der Schuss aus einem Sturmgewehr. Ein heute 39-jähriger Schweizer hatte beim Schulhaus Wydenhof auf eine Gruppe von Jugendlichen geschossen. Das Kantonsgericht bestätigt nun das Urteil.
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Erst der Knall eines Schusses, dann der Schrei eines Mannes: Die Vorfälle vom 17. Juli 2017 hatten die Nachbarschaft des Schulhauses Wydenhof in Ebikon aufgeschreckt. Ein Mann hatte von seinem Balkon aus auf eine Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener geschossen, die sich auf dem Schulhausplatz befand.

Der Grund: Er nervte sich über den Lärm vom Pausenplatz. Laut der Luzerner Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte schon vor dem verhängnisvollen Abend erste Andeutungen in diese Richtung gemacht. Er werde «mal schiessen», soll er zu seiner Freundin gesagt haben.

«Ech ha Scheisse baut»

Am besagten Tag Mitte Juli macht er seine Drohung ernst. Genervt vom Lärm greift er kurz vor 22 Uhr zur Waffe, nimmt die Gruppe auf dem Schulhausplatz ins Visier und drückt ab. Es fällt ein einziger Schuss. Dieser trifft einen damals 21-jährigen Kosovaren.

Er wird am Oberarm und Oberkörper verletzt, erleidet Blutungen in der Lunge, zwei Trümmerbrüche an den Rippen und einen Leberriss. «Ech ha Scheisse baut», schrieb der Mann nach dem Schuss seiner Freundin.

Schütze leistete erste Hilfe

Dass er «Scheisse gebaut» hat, wird dem Täter offenbar in diesem Moment klar. Obwohl er zum Tatzeitpunkt laut eigenen Aussagen rund 2,5 Liter Bier intus hat, reagiert er schnell. Er schnappt sich eine Tasche mit Verbandsmaterial und rennt zum Pausenplatz. Dort leistet er Erste Hilfe.

Er legt dem Opfer einen Druckverband an und veranlasst, dass der Krankenwagen den Weg zum Verletzten findet. Kurz darauf wird er von der Polizei festgenommen. Der 21-jährige Kosovare überlebt und kann zehn Tage nach dem Vorfall das Spital verlassen.

Freiheitsstrafe von über sechs Jahren

Das Luzerner Kriminalgericht hatte den heute 39-jährigen Schweizer im vergangenen Sommer unter anderem der versuchten (eventual-)vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Als versierter Schütze habe er mit der Schussabgabe den Tod seines Opfers in Kauf genommen. Nun bestätig das Luzerner Kantonsgericht das Urteil. 

Wie für das Kriminalgericht ist auch für das Kantonsgericht die Darstellung des Vorfalls als Verkettung unglücklicher Umstände nur eine Schutzbehauptung. Der Beschuldigte habe die Waffe geholt, schussbereit gemacht und den Entschluss gefasst, einen Schuss auf die «Lärmquelle» abzugeben, schreibt es in seinem Urteil.

Das Gericht hat den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt. Der Beschuldigte muss dem Opfer eine Genugtuung von 25'000 Franken zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

veröffentlicht: 12. April 2023 12:41
aktualisiert: 12. April 2023 12:49
Quelle: PilatusToday

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