Regierung hält an Staatsgarantie für LUKB fest
Die Kapitalerhöhung sei ein unternehmerischer Entscheid der LUKB, dagegen sei nichts einzuwenden, hält Schaller in ihrem Vorstoss fest. Der Kanton als Hauptaktionär investiere allerdings 300 Millionen Franken, was viel sei für ein einzelnes Unternehmen. Das Risiko sei nicht zu unterschätzen, es komme nämlich noch die Staatsgarantie hinzu.
Externe Risikoanalyse verlangt
Bei einer Bankenkrise oder einem Geschäftseinbruch würde der Kanton nicht nur einen Wertverlust seiner Aktien hinnehmen müssen. Bei einem Konkurs müsste er auch für Einlagen aufkommen. Schaller forderte daher, auf die Staatsgarantie zu verzichten. In einer weiteren Vorstoss verlangte sie zudem eine externe Risikoanalyse zur Kapitalerhöhung.
Die Luzerner Regierung will von beiden Vorschlägen nichts wissen, wie sie in seinen Antworten auf die Vorstösse schreibt, welche sie am Dienstag veröffentlichte. Ein Verzicht auf die Staatsgarantie wäre in ihren Augen «finanziell unvorteilhaft», 2021 erhielt der Kanton für diese «Versicherungsleistung» 8,3 Millionen Franken Abgeltung.
«To big to fail»
Die Regierung weist darauf hin, dass die Bank im Kanton Luzern systemrelevant sei – ob mit oder ohne Staatsgarantie. Es seien kaum Situationen denkbar, in denen ein Konkurs der LUKB einer teuren Fortführung vorzuziehen wäre. Die geplante Kapitalerhöhung stärke überdies die Risikofähigkeit der Bank.
Eine Risikoanalyse zur Kapitalerhöhung lehnt der Regierungsrat ebenfalls ab. Von einer solchen seien keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Die Eignerstrategie beinhalte bereits Vorgaben zur Risikopolitik.
(sda)