Regierung will Menüplan der Uni-Mensa nicht beeinflussen
Die Kantonsregierung lehnt deshalb ein von SVP-Kantonsrat Toni Graber lanciertes Postulat ab. Dieses wollte die Regierung beauftragten, den Entscheid der Universität und der Pädagogischen Hochschule Luzern für eine fleischlose Ernährung in ihrer Mensa rückgängig zu machen.
Die Postulanten befürchten, dass den über 3000 Studierenden und 625 Festangestellten der Uni sowie den über 2000 Studierenden der PH in Zukunft «keine andere Wahl» bleibe, als sich rein vegan-vegetarisch zu ernähren.
Fleisch-Foodtruck vor Gebäude
Diese Befürchtungen entkräftet die Regierung in ihrer am Dienstag veröffentlichten Antwort. Zwar habe es in der Mensa mit dem neuen Konzept ab Ende August in den ersten Wochen ausschliesslich vegan-vegetarische Verpflegung gegeben. Ergänzend dazu sei aber in einem provisorischen Foodtruck vor dem Gebäude Fleisch verkauft worden. Seit Anfang Oktober sei in der Mensa ein Menu vegetarisch, vegan oder mit Schweizer Fleisch, Geflügel oder Fisch erhältlich.
Quelle: Tele 1
Auch künftig würden Fleisch und Fisch sowie weitere tierische Nahrungsmittel wie Milch, Käse, Eier und Honig auf dem Speiseplan stehen, hält die Kantonsregierung fest. Der Anteil von Fleisch und Fisch werde insgesamt zwar geringer sein als bisher, doch die Kundinnen und Kunden hätten weiterhin die freie Wahl.
Zu beachten sei auch, dass in der Mensa zu normalen Betriebszeiten – also vor der Pandemie – mehr als zwei Drittel der verkauften Menüs vegetarisch waren. «Die Nachfrage nach fleischloser Ernährung ist also klar vorhanden», schreibt die Luzerner Regierung.
Justierungen möglich
Die Universität und die neue Mensa-Betreiberin würden die Reaktionen von Studierenden und Mitarbeitenden beobachten, um bei Bedarf Justierungen am Angebot vornehmen zu können, heisst es in der regierungsrätlichen Antwort weiter.
Die Regierung hält zudem fest, dass anders als in den kantonalen Gymnasien die Hochschulen für den Betrieb ihrer Mensen zuständig seien und die Kompetenz hätten, das Mensa-Angebot selbst zu bestimmen. Der Kanton könne in keiner Weise in das operative Geschäft der Organisationen eingreifen.