Millionen verscherbelt

Rentnerin wird zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

· Online seit 21.06.2021, 06:35 Uhr
Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt eine heute 76-jährige Frau zu drei Jahren Gefängnis. Zehn Monate davon muss die Rentnerin hinter Gittern absitzen, die restlichen 26 Monate sind auf Bewährung. Gegen dieses Urteil wurde bereits Berufung eingelegt.
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Damit geht das Urteil des Gerichts sogar weiter als die Forderung der Staatsanwaltschaft. Bei der Verhandlung Anfang November 2020 forderte die Staatsanwältin nämlich eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon lediglich sechs Monate nicht auf Bewährung sein sollten (PilatusToday berichtete).

Wie das Kriminalgericht in seiner Urteilsbegründung schreibt, seien die Voraussetzungen für einen teilbedingten Vollzug – das heisst, dass nur ein Teil der Strafe effektiv im Gefängnis abgesessen werden muss – gegeben. Angesichts des «insgesamt doch mittelschweren Verschuldens der Beschuldigten» werde der Gefängnisteil jedoch auf zehn Monate festgesetzt. Die restlichen 26 Monate sind somit auf Bewährung – bei einer Probezeit von zwei Jahren.

76-Jährige verscherbelte rund 7 Millionen Franken von Freunden und Familie

Die Beschuldigte hatte in den Jahren 2012 bis 2015 rund sieben Millionen Franken von insgesamt 24 Freunden und Bekannten verscherbelt. «Ich wusste, dass ich nicht aufhören darf, bis ich das gesamte Geld zurückzahlen kann», erzählte die Beschuldigte an der Gerichtsverhandlung im November. «Ich war manchmal am Rande eines Zusammenbruchs, weil ich nicht mehr weiter wusste und wie im Wahn von Geldbeschaffung zu Zahlung gerannt bin.» Aufgeben sei nie eine Option gewesen, da sie stets auf das Geld hoffte, um die Schulden zurückzahlen zu können. «Man hat mir immer gesagt, dass das Geld in ein paar Tagen da ist. Ich war fest davon überzeugt und hatte jeweils schon die Einzahlungen bereit», beteuerte sie.

Das Geld ihrer Freude und Bekannten brauchte die Rentnerin, weil sie auf einen Schwindel hereingefallen war, der sie wie ein Strudel immer weiter nach unten zog. Durch Drohungen und Lügen wurde die heute 76-jährige Frau über Jahre dazu gebracht, Geld auf ausländische Konten zu überweisen. Dabei wurde ihr stets versprochen, ihr Geld und eine Belohnung zurück zu erhalten. So verlor sie ihr Geschäft und jegliches Geld, das sie je angelegt hatte – sogar ihre Altersvorsorge. Als ihr ganzes Geld aufgebraucht war, wandte sich die Frau an ihre engsten Freunde und bat dort um finanzielle Hilfe.

Das Urteil wird ans Kantonsgericht weitergezogen

Trotz der Beteuerungen der Beschuldigten und dem Votum der Verteidigerin, dass ihre Klientin in der Geschichte selbst das grösste Opfer sei – sie forderte einen vollumfänglichen Freispruch – folgte das Kriminalgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Frau zu drei Jahren Gefängnis.

Gegen dieses Urteil wurde Berufung angemeldet. Das heisst, voraussichtlich wird sich das Luzerner Kantonsgericht ebenfalls noch mit dem Fall auseinandersetzen.

(kra)

veröffentlicht: 21. Juni 2021 06:35
aktualisiert: 21. Juni 2021 06:35
Quelle: PilatusToday

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