Rückzahlungs-Bedingungen der VBL abgelehnt – VVL beharrt auf 16 Millionen
Quelle: tele1
Der VVL wirft der VBL vor, rund 16 Millionen Franken zu Unrecht erhalten zu haben. Diese Summe fordert der VVL nun zurück. Der neue Verwaltungsrat der VBL machte vor wenigen Tagen öffentlich, dass er bereit sei, die Summe zu bezahlen. Er knüpfte die Zahlung jedoch an Bedingungen. Die VBL erklärte sich bereit, die Summe innert 30 Tagen zu bezahlen, jedoch nur, wenn sich der VVL bereit erklärt, die Sachlage vor Gericht zu klären. Sprich, ein Gericht müsse klären, ob und in welchem Umfang die subventionsrechtliche Rückforderung berechtigt war.
VVL will Schlussstrich – jedoch ohne Gericht
Der VVL lehnt nun diesen Vorschlag ab. Er hat deshalb der VBL einen letzten Vorschlag unterbreitet. «Die 16 Millionen Franken unter Vorbehalt zu bezahlen und gleichzeitig den Gerichtsweg zu beschreiten, ist für den Verbundrat keine zielführende Lösung», schreibt der VVL in einer Mitteilung am Dienstagmorgen.
Weder der Verbundsrat noch das Bundesamt für Verkehr (BAV) seinen bereit, auf die Rückzahlungsforderung von rund 16 Millionen Franken zu verzichten. Der VVL schlägt als letztes Angebot vor, nur die Strafzinsforderung über fünf Prozent von einem Gerichtsurteil abhängig zu machen. Die Zinsen wären also nur bei einem schuldhaften Verhalten der VBL geschuldet.
Rechtsstreit kaum noch zu verhindern
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Verkehrsbetriebe auf dieses Angebot eingehen werden. Der VVL schreibt auch: «Sofern sich nicht zeitnah eine Lösung abzeichnet, sieht sich der Verbundrat in Abstimmung mit dem BAV gezwungen, eine Rückforderungsverfügung erlassen zu müssen.» Diese Verfügung wäre die anfechtbare Grundlage für ein gerichtliches Verfahren.
Darum geht es
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(red.)