Ladenbesitzer verurteilt

Schuhabdruck auf Klobrille wurde zum Verhängnis

· Online seit 04.05.2020, 05:44 Uhr
Ein Ladenbesitzer aus der Agglomeration wurde vom Luzerner Kriminalgericht verurteilt, weil er einen Einbruch in sein Geschäft vorgetäuscht haben soll. Er wurde des versuchten Betrugs und Irreführung der Rechtspflege schuldig gesprochen und soll für 16 Monate ins Gefängnis. Er meldete Berufung an.
Anzeige

Manchmal, da stimmen einfach zu viele Details nicht überein und man wird misstrauisch. So erging es der Polizei, als im Januar 2017 ein Ladenbesitzer einen Einbruch in sein Geschäft meldete.

Der Einbrecher sei durch das über zwei Meter hoch gelegene WC-Fenster eingebrochen sein, so der Ladenbesitzer. Doch für die Polizei warf dies ein paar Fragen auf. Der Einbrecher hätte innerhalb von zehn Sekunden durch das Fenster einbrechen und die Alarmanlage deaktivieren sollen. Der Einstieg über das Werkstattfenster wäre hingegen viel einfacher gewesen.

Im Schnee fehlten Spuren

Ausserdem wurden im Bad sowie auf der Klobrille lediglich die Fussabdrücke des Ladenbesitzers gefunden. Eine Leiter, die sich draussen vor dem Haus befand, blieb unbenutzt und es fehlten Spuren im Schnee. So wie die Glassplitter lagen, wurde nicht das geschlossene Fenster von aussen eingeschlagen, sondern das geöffnete vom Bad aus.

Für das Kriminalgericht stand fest, dass der Einbruch vom Ladenbesitzer vorgetäuscht war, indem er auf die Klobrille stand, das Fenster öffnete und einschlug, die Alarmanlage demolierte, die Aufzeichnungen der Videoüberwachung entfernte und die Kasse durchwühlte. Der Beschuldigte erklärte die Fussspuren auf der Klobrille damit, dass er das Fenster putzen wollte. Das Gericht glaubte ihm nicht.

Versicherung erst wenige Tage vor Einbruch abgeschlossen

Kam hinzu, dass der Ladenbesitzer sein Geschäft erst vor ein paar Monaten übernommen hatte. Die Versicherung für den Laden hatte er wenige Tage vor dem Einbruch abgeschlossen. Er machte einen Deliktsbetrag von über 50'000 Franken geltend. Dieser wurde aber nie ausbezahlt.

Im Urteil des Gerichts heisst es, dass die finanzielle Lage des Beschuldigten schlecht gewesen sei. Ihm habe eine Vorpfändung gedroht. Somit habe der Ladenbesitzer ein Motiv gehabt.

Weil der Beschuldigte uneinsichtig sei und eine Rückfallgefahr bestehe, hat ihn das Kriminalgericht zu 16 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, heisst es im Urteil.

Der Verteidiger plädierte für einen Freispruch. Er meldete Berufung gegen das Urteil an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 4. Mai 2020 05:44
aktualisiert: 4. Mai 2020 05:44
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch