Schuldengrenze bei Luzerner Gemeinden wird fix
Luzern folge damit einer Empfehlungen der kantonalen Konferenz der Finanzdirektorinnen- und direktoren, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Bislang orientierte sich der Grenzwert der Nettoschuld pro Einwohnerin und Einwohner einer Gemeinde am Zweifachen des kantonalen Mittels. Der Wert war somit dynamisch. 2020 entsprach er 870 Franken.
Die effektive Nettoschuld der Gemeinden hatte sich 2020 wegen einer Neubewertung auf 435 Franken reduziert. Allerdings entwickelte sich diese Kennzahl nicht in allen 80 Luzerner Gemeinden gleich. Laut der Finanzdirektion hatten vor allem Gemeinden mit grossen Investitionen oder zu realisierenden Generationenprojekte Schwierigkeiten, den dynamischen Grenzwert einzuhalten.
Um den unterschiedlichen Situationen der Gemeinden Rechnung zu tragen, kommt künftig ein fixer Wert zur Anwendung. Der Regierungsrat passt die Verordnung so an, dass die Grenze der Nettoschuld neu bei 2500 Franken liegt. Die Kennzahlen seien erstmals für die Jahresrechnung 2022 relevant.
Kann eine Gemeinde auch diese nicht einhalten, muss der Gemeinderat Abweichungen begründen und nötigenfalls Korrekturmassnahmen aufzeigen und umsetzen.