Schulsozialarbeit im Kanton Luzern nicht Pflicht

25.01.2016, 17:20 Uhr
· Online seit 25.01.2016, 17:12 Uhr
Kantonsparlament stellt sich gegen die Regierung
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Die Schulsozialarbeit im Kanton Luzern soll den Schülerinnen und Schülern nur bei Bedarf zur Verfügung stehen. So kann der Kanton Geld sparen. Dies hat das Parlament bei der Beratung des Volksschulbildungsgesetzes entschieden.

Die Regierung wollte dagegen die Schulsozialarbeit fix im Gesetz verankern, auch weil die Gemeinden und Schulbehörden dies wünschten. Dass nun die Schulsozialarbeit nur „bei Bedarf“ angeboten wird, sei ein erster Schritt zu deren Abschaffung, sobald das Geld knapp ist, befürchtete beispielsweise Christina Reusser von den Grünen.

Auch Bildungsdirektor Reto Wyss appellierte vergeblich ans Parlament, dass heute alle Sekundarschulen und die meisten Primarschulen im Kanton Luzern die Schulsozialarbeit kennen und nicht darauf verzichten wollen. Eine Parlamentsmehrheit sah dies anders und überlässt es den Gemeinden, ob sie dies anbieten wollen oder nicht. 

5. März 2020 - 08:57

Änderung des Volksschulbidlungsgesetz im Luzerner Parlament gutgeheissen

veröffentlicht: 25. Januar 2016 17:12
aktualisiert: 25. Januar 2016 17:20

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