Kriminalgericht Luzern

Schwiegervater mit Messer angegriffen: Fünf Jahre Gefängnis

30.09.2020, 09:38 Uhr
· Online seit 30.09.2020, 06:03 Uhr
Ein Mann, der seinen Schwiegervater im Luzerner Seetal mit einem Messer niedergestochen hat, ist vom Kriminalgericht Luzern zu fünf Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden.
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Laut den Richtern machte er sich der versuchten (eventual)-vorsätzlichen Tötung schuldig. Damit ist das Strafmass, welches am Dienstag veröffentlicht wurde, noch etwas härter ausgefallen als von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift gefordert.

Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Gefängnis. Hingegen wurde dem Antrag auf einen Landesverweis von zwölf Jahren für den Serben Folge geleistet. Der 27-Jährige befindet sich derzeit im vorzeitigen Strafvollzug.

Auslöser war ein Streit um die Kinder

Der Mann hatte zugegeben, seinen Schwiegervater im April 2018 mit einem Messer verletzt zu haben.

Bereits vor der Tat kam es zwischen dem Beschuldigten und seiner Frau sowie deren Familie zu einem grossen Streit. Die Frau zog daraufhin mit der gemeinsamen Tochter zu ihren Eltern.

Als der Beschuldigte an Abend der Tat seine Tochter sehen wollte, sagte ihm seine Frau, dass die Tochter krank sei. Anschliessend wollte sich der Mann selbst davon überzeugen und begab sich zum Elternhaus der Frau. Dort fand er seine Tochter sowie den Schwiegervater auf dem Spielplatz vor. Aus einem Streit wurde eine Rauferei, ehe der Beschuldigte ein Springmesser gezückt und auf den Mann eingestochen haben soll.

Der herbeigeeilten Ehefrau gelang es schliesslich, den Beschuldigten vom Schwiegervater wegzuziehen. Er entfernte sich, traf dabei aber noch auf seine Schwägerin, wobei er ihr noch zwei Faustschläge versetzte, wie es in der Anklage heisst. Auch seiner Schwägerin soll er mit dem Messer gedroht haben. Anschliessend stellte sich der 27-Jährige der Polizei.

Tötung bewusst in Kauf genommen

Mit dieser Handlung nahm der Serbe laut Staatsanwaltschaft in Kauf, das Opfer zu töten oder schwer zu verletzen. Er sagte jedoch aus, dass er seinen Schwiegervater nur auf Distanz halten und nicht tödlich verletzen wollte.

Neben der versuchten (eventual-)vorsätzlichen Tötung wurde er auch wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und verbotenem Waffenbesitz verurteilt. Er muss zudem seinem Schwiegervater Genugtuung und Schadenersatz von insgesamt über 8'000 Franken bezahlen. Auch die Verfahrenskosten von 16'000 Franken sind durch ihn zu tragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 30. September 2020 06:03
aktualisiert: 30. September 2020 09:38
Quelle: sda

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