Bussen für Eltern

Schwyz will sie einführen – Luzern nutzte sie mehrfach während Pandemie

18.07.2022, 08:45 Uhr
· Online seit 18.07.2022, 08:14 Uhr
Der Kanton Schwyz will künftig Eltern büssen, wenn sie ihre Kinder nicht in die Schule schicken oder nicht an Elterngesprächen teilnehmen. Andere Zentralschweizer Kantone kennen diese Möglichkeit schon länger. Der Kanton Luzern musste zuletzt gar mehrfach von der Massnahme Gebrauch machen.
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Früher in die Ferien wollen oder kein Interesse, mit den Lehrpersonen über ihr Kind zu sprechen. Im Kanton Schwyz sollen Eltern wegen solchem Verhalten mit bis zu 5000 Franken gebüsst werden können (PilatusToday berichtete). Im Kanton Luzern können Eltern deswegen bereits seit Jahren gebüsst werden. Zuletzt musste wegen der Corona-Pandemie gleich mehrfach von der Massnahme Gebrauch gemacht werden.

«Etwa wegen der Maskenpflicht in den Schulen hatten Eltern ihre Kinder nicht mehr in den Unterricht geschickt. In mehreren Fällen wurden deshalb Bussen an die Eltern ausgeprochen», so Katrin Birchler, stellvertretende Dienststellenleiterin bei der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern.

Ausserhalb von Corona selten notwendig

Eine genaue Anzahl und die Höhe der jeweiligen Bussen kann der Kanton Luzern nicht nennen. Ausserhalb der Pandemie-Zeit sei es zudem äusserst selten der Fall, dass Eltern gebüsst werden müssen. «Es handelt sich dann wirklich um Einzelfälle, oft auch um schwierige und komplizierte Situationen oder um eigenmächtige Ferienverlängerungen», so Katrin Birchler.

Insbesondere seien die Bussen für Eltern auch ein Mittel, um nicht direkt weitreichendere Massnahmen ergreifen zu müssen, erklärt die stellvertretende Dienststellenleiterin: «Es ist gewissermassen ein Mittel, damit die Schulen in schwierigen Fällen nicht direkt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einschalten müssen, weil beispielsweise Eltern ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken.»

Anfragen zum Thema in Schwyz

Im Kanton Schwyz soll es nun bald ebenfalls möglich sein Eltern zu büssen. «Seitens der Schulen sind beim Amt für Volksschulen und Sport in der Vergangenheit Anfragen zum Umgang mit Erziehungsberechtigten, welche die Zusammenarbeit verweigern, eingegangen», schreibt Tanja Grimaudo Meyer, vom Amt für Volksschulen im Kanton Schwyz auf Anfrage.

Der Vorschlag der Regierung sei aber nicht wegen einer massiven Zunahme des Problems entstanden. Mit der Anpassungen soll den Schulleitungen ein Instrument gegeben werden, welches das Wohl der Schülerinnen und Schüler stärkt. Weiter soll dadurch die Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten verbindlicher werden. «Gerade in schwierigen Situationen ist eine gute Kooperation ein entscheidender Gelingensfaktor», so Tanja Grimaudo Meyer.

Damit die Schulen im Kanton Schwyz künftig Eltern büssen können, muss noch das Schwyzer Kantonsparlament dem revidierten Volksschulgesetz zustimmen.

(mbi/yap)

veröffentlicht: 18. Juli 2022 08:14
aktualisiert: 18. Juli 2022 08:45
Quelle: PilatusToday

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