Innert 24 Stunden

Seltenheit: Weiterer Angeklagter erscheint nicht vor Luzerner Gericht

· Online seit 16.12.2022, 15:56 Uhr
Am Luzerner Kriminalgericht ist am Freitag ein Prozess geplatzt: Ein angeklagter Kieshändler und Landwirt, der sich wegen eines mutmasslich krummen Landgeschäfts verantworten musste, blieb unentschuldigt fern.
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Der Hauptbeschuldigte war zusammen mit einem Mitangeklagten vorgeladen. Den beiden wird das Erschleichen einer falschen Beurkundung sowie mehrfacher Steuerbetrug vorgeworfen. Der 62-jährige Landwirt soll deshalb 3,5 Jahre ins Gefängnis, für den 79-jährigen Landbesitzer fordert die Anklage 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Bei Prozessbeginn blieb der Stuhl des Hauptangeklagten allerdings leer. Laut dem Gerichtspräsidenten hatte er sich nicht entschuldigt. Sein Verteidiger sagte, sein Mandant sei normalerweise pünktlich. Er könne ihn telefonisch nicht erreichen.

Zu tiefer Preis und Steuerersparnis

Im Gerichtssaal waren sich alle einig, dass das Verfahren nicht durchgeführt werden kann. Ohne den Hauptangeklagten «läuft nichts», sagte der Verteidiger des zweiten, anwesenden Beschuldigten. Das Verfahren lasse sich auch nicht abtrennen.

Bei den Vorwürfen geht es um den Verkauf von Landwirtschaftsland, das der Mitbeschuldigte geerbt hatte. Der Hauptbeschuldigte, der im Kieshandel tätig war, wollte die Parzellen laut der Staatsanwaltschaft als Landreserven erwerben, was über Umwege geschah.

Nachdem der Hauptangeklagte auch 45 Minuten nach Prozessbeginn nicht auftauchte, brach der Gerichtspräsident die Verhandlung ab. Sie wird neu angesetzt. Fehlt der Hauptbeschuldigte auch dann, ist ein Verfahren in Abwesenheit möglich.

Zweiter Fall innert 24 Stunden

Unentschuldigtes Fernbleiben sei unüblich, da heutzutage jeder ein Handy habe, sagte der Gerichtspräsident. Ein Déjà vu erlebte das Kriminalgericht, da am Vortag zwei Beschuldigte in einem Heiratsschwindlerprozess ebenfalls nicht auftauchten. Die Mutter und ihr Sohn hatten allerdings angekündigt, der Verhandlung fernbleiben zu wollen, eine polizeiliche Zuführung scheiterte, weil sie am gemeldeten Wohnort nicht aufzufinden waren.

veröffentlicht: 16. Dezember 2022 15:56
aktualisiert: 16. Dezember 2022 15:56
Quelle: sda

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