Sex-Gesetz für den Kanton Luzern

09.05.2017, 14:21 Uhr
· Online seit 31.01.2013, 08:07 Uhr
Bewilligungspflicht für Salons und Kontaktbars
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Sexarbeiterinnen und -Arbeiter müssen sich im Kanton Luzern künftig registrieren. Weiter benötigen Betreiber von Salons und Kontaktbars eine Bewilligung der Polizei. Diese und andere Massnahmen plant die Luzerner Regierung im neuen Gesetz über die Sexarbeit.

Mit dem neuen Gesetz will die Regierung vor allem die Schwarzarbeit eindämmen und die Ausbeutung der Frauen durch Etablissementbesitzer und Freier verhindern, wie die Luzerner Justizdirektorin Yvonne Schärli sagte. An die Bewilligung kann die Polizei Auflagen knüpfen und Betriebe besser kontrollieren.

Der Entwurf geht nun in die Vernehmlassung und soll gemäss der Luzerner Regierung bis Anfang 2015 umgesetzt werden.

8. März 2020 - 20:03

Luzern will Gesetz für Sex-Gewerbe

veröffentlicht: 31. Januar 2013 08:07
aktualisiert: 9. Mai 2017 14:21

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