Skigebiete ab Montag täglich geöffnet – Verpflegung auf Terrassen möglich
Die Kapazitätsbeschränkung gilt jedoch wie bis anhin. Auch die Schlittelwege bleiben geschlossen, wie die Staatskanzlei Luzern am Mittwochmorgen mitteilt.
Epidemiologische Lage ist stabil
Folgende Massnahmen gelten denn auch weiterhin:
- Es gilt eine grundsätzliche Kapazitätsbeschränkung der Gäste, die bei 66 Prozent liegt (der Wert bemisst sich nach der Anzahl der Gäste an Spitzentagen).
- Die von den Bergbahnbetreibern angelegten Schlittelwege bleiben wegen dem Verletzungsrisiko bis auf Weiteres geschlossen.
- Die Konsumation in Restaurationsbetrieben ist nicht möglich, es stehen jedoch Take-Away-Angebote zur Verfügung. Für Take-Away-Konsumation dürfen keine Sitzplätze auf Terrassen etc. zur Verfügung gestellt werden. Zudem gilt weiterhin ein Alkoholverbot.
- Die Fenster in Gondeln und Windschutzklappen auf Sesselliften müssen nach Möglichkeit immer offen sein.
Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf sagt zu den Lockerungen: «Die epidemiologische Lage ist momentan relativ stabil. Fallzahlen, Reproduktionswert und Posititvitätsrate sind gesunken. Zudem wurden die Schutzkonzepte von den Betreibern der Wintersportgebiete bisher gut eingehalten und die Zusammenarbeit mit der Ski- und Snowboardschule Sörenberg war vorbildlich.»
Daher sei es verantwortbar, die Auflagen für den Betrieb wieder zu lockern, so Graf weiter. Die Massnahmen seien unter dem Credo «so streng wie nötig, so massvoll wie möglich» getroffen worden.
Die epidemiologische Situation werde laufend analysiert und ein Entzug der Bewilligung ist je nach Entwicklung jederzeit möglich. Über das weitere Vorgehen nach dem 28. Februar 2021 entscheidet die Luzerner Regierung Ende Februar.
Verpflegung in Schwyzer Skigebieten auf Terrassen möglich
Auch der Kanton Schwyz lockert die Auflagen für die Skigebiete, das ab diesem Freitag, 5. Februar. Bis anhin waren Restaurants und Bars geschlossen. Wie der Kanton Schwyz in einer Medienmitteilung schreibt, soll neu die Verpflegung auf Terrassen im Aussenbereich unter folgenden Bedingungen erlaubt sein:
- Pro Tisch dürfen max. 4 Personen sitzen (Ausnahme: Eltern mit eigenen Kindern)
- Abstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
- Maskentragepflicht bis zum Absitzen am Tisch
- Überwachung dieser Massnahmen durch das Personal
Ab Freitag dürfen ausserdem die Snow- und Funparks wieder öffnen. Weiterhin verboten ist der Alkoholausschank.
Die Lockerungen sind auf die leicht entspannte, epidemiologischen Lage zurückzuführen. Ausserdem wolle man sich an die Regelung in Skigebieten anderer Kantone anpassen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei.
Sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern, würden die Lockerungen widerrufen werden. Der Kanton Schwyz ruft zudem in ihrer Mitteilung die Bevölkerung dazu auf, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die Schutzkonzepte der Skigebiete einzuhalten.
(hch)