Skurriler Erbstreit beigelegt: Ein ehemals besetztes Haus wird bald verkauft
«Wir wollen das Kellerhaus kaufen!», tönte es bei den Hausbesetzern der Kellerstrasse im vergangenen Oktober. Da bei der Immobilie aber ein Erbschaftsstreit hängig war, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, konnte sie gar nicht erworben werden.
Dieser Erbschaftsstreit ist jetzt beigelegt und das Haus kann bald verkauft werden. Denn das Bundesgericht lehnte eine Beschwerde gegen den Erbvertrag ab. Somit ist die Stiftung, der das Haus vererbt wurde, nun auch dessen Besitzerin.
Gespräch mit den Besetzern der Kellerstrasse vom 10.11.2022:
Quelle: PilatusToday/Andreas Wolf
Streit seit mehreren Jahren
Beim Eigentümer des Hauses wurde vor sechs Jahren eine schwere Krankheit diagnostiziert. Infolgedessen heiratete er seine langjährige Lebenspartnerin und vermachte ihr einen sechsstelligen Geldbetrag, einen SUV und unentgeltliches Wohnrecht in einer Attikawohnung. Der Monsteranteil seines Vermögens, mehrere Immobilien in der Zentralschweiz, darunter auch das Haus an der Kellerstrasse, vererbte er aber einer noch zu gründenden Stiftung. Er verstarb noch im selben Jahr.
Gegen diese Stiftung reichte die Frau 2019 Klage ein. Denn weder sie noch ihr Mann hätten den Vertrag genau gelesen. Das Luzerner Kantonsgericht wies die Klage aber ab, woraufhin die Frau bis vor Bundesgericht zog. Dort unterlag sie nun ebenfalls und muss 30'000 Franken Gerichtskosten bezahlen.
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