Verfahren gegen Rapperin eingestellt

So viel hat Loredana an die Geschädigten wirklich gezahlt

09.10.2020, 09:58 Uhr
· Online seit 06.10.2020, 10:48 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat das Verfahren gegen die Rapperin Loredana unter anderem wegen Verdachts auf gewerbsmässigen Betrug eingestellt. Auf gegenseitigen Wunsch einigten sich die Rapperin und die Geschädigte über eine Wiedergutmachung. Loredana habe die Vorwürfe anerkannt und sich für ihr Verhalten entschuldigt.

Quelle: Tele 1

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Im September kam es zwischen der Luzerner Rapperin und der Geschädigten zu einer aussergerichtlichen Einigung. «Loredana zeigt Reue und Einsicht - sie gesteht fehlbares Verhalten gegenüber der Geschädigten ein», schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Rapperin einen Betrag von circa 430'000 Franken an die Geschädigte überwiesen hat. «Die Geschädigte bekommt das ganze Geld und sogar noch mehr zurück. Auch alle weiteren Kosten werden von Loredana übernommen», sagt Simon Kopp, Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern, gegenüber PilatusToday und Tele 1.

Loredana übernimmt volle Verantwortung

Loredana entschuldigte sich bei der Geschädigten für ihr Handeln. «Loredana gestand ein, dass sie unrechtmässig und falsch gehandelt habe», so Kopp. Dadurch sei das Opfer nicht mehr an einer Weiterführung der Strafuntersuchung interessiert gewesen.

Verfahren wird eingestellt

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat die Untersuchung gegen die Rapperin Loredana eingestellt. Die Strafprozessordnung lässt dieses Vorgehen zu, wenn der Täter den entstanden Schaden gedeckt hat. Mit dieser Lösung wird die Wiedergutmachung sichergestellt, der Täter-Opfer-Ausgleich gefördert und eine Lösung erzielt, welche die Interessen der Geschädigten berücksichtigt. Der Einstellungsentscheid ist rechtskräftig.

Quelle: Pilatus Today

So viel zahlt Loredana

609'000 Franken habe Loredana ihrem Opfer als Wiedergutmachung gezahlt, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Der Betrag entschädige auch den Anwalt und mache mehr als den Schaden gut, der ihr nachgewiesen werden könne.

Weiter gelte sie nun offiziell als unschuldig. Die Einstellung sei juristisch ein freisprechender Entscheid. Die Strategie geht auf: Weil Loredana keinen Strafregistereintrag habe, könne sie sich wieder von grossen Firmen vermarkten lassen.

Lest den ganzen Artikel unter luzernerzeitung.ch.

veröffentlicht: 6. Oktober 2020 10:48
aktualisiert: 9. Oktober 2020 09:58
Quelle: PilatusToday

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