Noch nicht rechtskräftig

Springreiter Paul Estermann ist wegen Tierquälerei noch nicht verurteilt

16.01.2023, 10:45 Uhr
· Online seit 16.01.2023, 06:58 Uhr
Im Dezember 2022 hat das Luzerner Kantonsgericht Springreiter Paul Estermann wegen Tierquälerei verurteilt. Wenn seine Anwälte die Einsprachefrist bis Montagmitternacht verstreichen lassen, wird das Urteil rechtskräftig.
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Im Frühling 2022 hatte das Bundesgericht der Beschwerde von Paul Estermann teilweise recht gegeben. Deshalb musste das Luzerner Kantonsgericht den Fall neu beurteilen.

Sperre für Estermann beantragt

Wie der Schweizerische Verband für Pferdesport in einer Mitteilung schreibt, ist die Beschwerdefrist für das revidierte Strafmass am 13. Januar 2023 aber ungenutzt verstrichen. Das Luzerner Kantonsgericht teilt aber auf Anfrage mit, dass die Beschwerdefrist erst um Mitternacht des 16. Januars 2023 ausläuft. Somit sei die Verurteilung Estermanns wegen vorsätzlicher Tierquälerei noch nicht rechtskräftig. Ungeachtet dessen hat der Schweizerische Verband für Pferdesport (SAKO) bei der Sanktionskommission eine vorläufige Sperre von Paul Estermann beantragt. Der Entscheid wegen einer «vorläufigen Sperre» ist in den nächsten Wochen zu erwarten, ein «ordentliches Sanktionsverfahren» im Frühling 2023, schreibt der Verband in seiner Mitteilung weiter.

Strafe von über 11'000 Franken

Der Springreiter Paul Estermann war vom Luzerner Kantonsgericht der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei, begangen Ende April 2016, schuldig gesprochen worden. Es bestraft Estermann mit einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 160 Franken. Dies entspricht 11'200 Franken, die Estermann jedoch auf Bewährung bekam und nicht direkt bezahlen muss. Auf der anderen Seite erhält Estermann vom Kantonsgericht eine Parteienentschädigung von rund 4700 Franken.

Das Urteil fiel damit milder aus als im Januar 2021. Damals wurde Estermann zu einer Geldstrafe von 105 Tagessätzen verurteilt.

Zur Vorgeschichte

Bereits Ende 2019 hatte das Bezirksgericht Willisau den Ex-Profi-Springreiter Paul Estermann wegen der mehrfachen Tierquälerei schuldig gesprochen.

Quelle: Tele 1

Gegen dieses Urteil hatte Estermann beim Kantonsgericht Berufung eingelegt. Dieses hatte das Urteil der Vorinstanz zum Teil bestätigt, wodurch Estermann immer noch der mehrfachen Tierquälerei schuldig gesprochen war. Paul Estermann wurde beschuldigt, sein Pferd mit einer Dressurpeitsche blutig geschlagen zu haben.

Dies wurde erst mit dem Bundesgerichtsentscheid vom Februar 2022 zum Teil aufgehoben. Gemäss Bundesgericht genügte der Strafbefehl in Bezug auf die Vorwürfe zu einem der Pferde nicht den Anforderungen an eine Anklageschrift. Deshalb wurde das Verfahren in Bezug auf diesen Tatvorwurf eingestellt.

Lässt Paul Estermann die Beschwerdefrist bis Montagmitternacht 16. Januar 2023 verstreichen, wird das revidierte Strafmass vom Dezember 2022 rechtskräftig.

(cti/kra)

veröffentlicht: 16. Januar 2023 06:58
aktualisiert: 16. Januar 2023 10:45
Quelle: PilatusToday

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