Anklage wegen Mordes
Staatsanwaltschaft Luzern beantragt 20 Jahre Freiheitsstrafe für Hammer-Mord
08.07.2020, 11:30 Uhr
· Online seit 08.07.2020, 11:28 Uhr
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Das Opfer, ein damals 64-jähriger Mann, hatte den Angriff mit schweren Verletzungen vorerst überlebt. Er ist dann aber rund zwei Monate, Mitte Dezember 2018, aufgrund seiner Kopfverletzungen verstorben. Weil der Beschuldigte laut einem Gutachten bei der Tat schwere psychische Störungen hatte, soll er zuerst in einer geschlossenen Anstalt therapiert werden. Je nach Dauer der Therapie müsste der Beschuldigte die restliche Dauer der Freiheitsstrafe noch normal im Gefängnis absitzen.
Wann der Fall vor Gericht bearbeitet wird, ist noch nicht klar. Bis zum Urteil des Luzerner Kriminalgerichts gilt die Unschuldsvermutung.
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