Die Stadt war wegen der zu erwartenden finanziellen Mehrbelastungen eine Gegnerin der AFR18. Gerichtlich ging sie gegen die darauf beruhende Finanzausgleichsverfügung für das Jahr 2021 vor. Diese berücksichtige beim Härteausgleich die Situation der Stadt zu wenig.
Wie das Kantonsgericht am Mittwoch mitteilte, hat es die Beschwerde der Stadt aber abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Das Gericht stützte die Höhe des Härteausgleichs, weil dieser für alle Gemeinden für die Dauer von sechs Jahren «unabänderlich» festgelegt worden sei. Die Höhe der Beträge sei damit seit der Volksabstimmung vom Mai 2019 bekannt, hiess es im Urteil.
Das Kantonsgericht prüfte auch, ob die Regelung für den Härteausgleich mit dem Bundesrecht vereinbar sei. Auch hier entschied es zu Ungunsten der Stadt Luzern.
Der Härteausgleich wurde geschaffen, um starke negative Auswirkungen der AFR18 auf Gemeinden zu mildern. Finanziert wird er von den Gemeinden, die stark von der Reform profitierten.