Siedlungsentwässerung

Stadt Luzern will trotz Widerstand Abwassergebühren neu regeln

· Online seit 16.03.2023, 11:14 Uhr
In der Stadt Luzern soll die Abwassergebühr neu berechnet werden. Die Stadtregierung schlägt dazu ein Modell vor, das auf drei Säulen beruht, um auch künftig jährlich rund 20 Millionen Franken zu generieren. Der Preisüberwacher kritisiert das Vorgehen.
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Weil die Berechnung der Abwassergebühren in der Stadt Luzern veraltet und nicht verursachergerecht ist, will die Stadtregierung diese anpassen. Aktuell gibt es eine Anschlussgebühr und eine Betriebsgebühr, die sich anhand des Frischwasserverbrauchs berechnet.

Da das städtische Kanalisationsnetz weitgehend erstellt sei, rechtfertige sich die Anschlussgebühr nicht mehr, hält der Stadtrat in seinem Bericht und Antrag zum revidierten Siedlungsentwässerungsreglement fest, den er am Donnerstag veröffentlichte. Zudem werde das abfliessende Regenwasser nirgends erfasst.

Anschlussgebühr soll abgeschafft werden 

Aus diesem Grund schlägt die Regierung vor, die Anschlussgebühr abzuschaffen, die bisherige Betriebsgebühr durch eine Schmutzwassergebühr zu ersetzen und zusätzlich eine jährliche Gebühr für Regenabwasser und eine Gebühr für Fremdwasser einzuführen. Der jährliche Finanzbedarf von rund 20 Millionen Franken soll unverändert bleiben.

Der Preisüberwacher empfahl dagegen, die Anschlussgebühr beizubehalten oder schrittweise zu senken und die wiederkehrenden Gebühren zu reduzieren, sodass diese 8 statt 14 Millionen Franken generieren. Er begründete dies mit der Gleichbehandlung.

Staffelung sei zu kompliziert

Die Stadtregierung widerspricht dem. Eine Staffelung wäre zu kompliziert und das neue System bringe lediglich eine Verschiebung der Gebühren, weshalb sie an seinem Vorschlag festhalte.

Weiter will sie 55 Kilometer privater Sammelleitungen ins städtische Eigentum übertragen. Diese seien oftmals ungenügend unterhalten. Die Übernahme kostet 2,975 Millionen Franken, dazu kommen jährliche Unterhaltskosten von 1,04 Millionen Franken.

Insgesamt beantragt die Regierung dem Parlament einen Sonderkredit über 10,9 Millionen Franken. Das neue Reglement soll per 1. Januar 2024 in Kraft treten.

veröffentlicht: 16. März 2023 11:14
aktualisiert: 16. März 2023 11:14
Quelle: sda

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