Raumplanung

Stadt Luzern will vorwärts machen mit Überbauung beim Reusszopf

· Online seit 30.03.2021, 11:00 Uhr
Die Luzerner Stadtregierung will den Weg ebnen für eine Überbauung beim Reusszopf. Er schlägt dem Stadtparlament vor, den Bebauungsplan Reussbühl Ost aufzuteilen, damit im nördlichen Teil des Perimeters unter anderem 80 neue Mietwohnungen entstehen können.
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Reussbühl ist eines von drei Luzerner Fokusgebieten. Dort stehen in den nächsten 15 Jahren grosse städtebauliche Veränderung an, wie der Stadtrat, die Regierung der Stadt Luzern, in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht ans Parlament schreibt. Er unterbreitet diesem eine Zonenplanänderung und einen Bebauungsplan.

Um im Gebiet entlang der Reusszopfstrasse vor dem Seetalplatz eine Entwicklung von hoher städtebaulicher und ökologischer Qualität zu erreichen, soll dort ein Bebauungsplan gelten. Dieser hält bisherige Planungsresultate fest und ist verbindlich für die Grundeigentümer.

Deren 45 sind in besagtem Perimeter mit 32 Grundstücken vom Bebauungsplan betroffen. Das sei herausfordernd, hält die Stadtregierung fest, für den südlichen Teil zeichne sich keine schnelle Einigung ab. Deshalb soll nun der Bebauungsplan etappiert werden.

Hochhaus gesichert

In der ersten Etappe wird somit das Projekt der Baugenossenschaft Reussbühl ermöglicht. Diese will auf ihrem Baubereich entlang der Strasse 80 Mietwohnungen und 1'300 Quadratmeter Gewerbefläche bauen. 20 Prozent der zusätzlichen Wohnungen im Bebauungsplanbereich sind gemeinnützig. Das Projekt kostet rund 47 Millionen Franken.

Gleichzeitig mit dem Bebauungsplan wird die Bau- und Zonenordnung für das gesamte Gebiet geändert und eine Zentrumszone Reussbühl Ost geschaffen. Damit werde auch das heutige Hochhaus legitimiert, ein künftiges Hochhaus dürfte gar 1,2 Meter höher gebaut werden, hält der Stadtrat fest.

Hängige Einsprachen, etwa gegen die Wettbewerbspflicht, empfiehlt der Stadtrat zur Ablehnung. Die zweite Etappe des Bebauungsplans Ost wird voraussichtlich im Jahr 2022 dem Parlament vorgelegt.

veröffentlicht: 30. März 2021 11:00
aktualisiert: 30. März 2021 11:00
Quelle: sda

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