Erneuerbare Energie

Strom für Viertel aller Luzerner Haushalte soll mit Windenergie produziert werden

16.11.2022, 11:26 Uhr
· Online seit 16.11.2022, 10:20 Uhr
Bis 2050 sollen im Kanton Luzern 250 GWh/Jahr mit Windenergie produziert werden. Dies entspricht ungefähr einem Viertel des Stromverbrauchs aller Haushalte im Kanton. Dafür zieht die Regierung nun die Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie vor.

Quelle: PilatusToday / David Migliazza

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Ende November startet die 60-tägige öffentliche Auflage, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Vor allem im Winter habe Windenergie Potenzial und könne die Lücke in der Stromproduktion schliessen.

Um das angestrebte Ziel von 250 GwH/Jahr zu erreichen, braucht es – je nach Grösse – 30 bis 60 Windenergieanlagen. «Das reicht für rund einen Viertel aller Luzerner Haushalte», erklärt der Luzerner Bau- und Umweltdirektor Fabian Peter. Geeignete Gebiete und mögliche Standorte seien im aktuellen Windenergiekonzept enthalten und bildeten die Grundlage für die Richtplanrevision, heisst es weiter. «Es braucht diese Anpassung im Richtplan», sagt Peter. Dies einerseits, weil es das Bundesrecht verlangt, andererseits um bereits Standortoptionen zu prüfen.

Im entsprechenden Konzept, das der Kanton bereits Ende 2020 verabschiedet hatte, sind 22 Gebiete und mögliche Standorte für Windräder definiert, die nun im Richtplan festgelegt werden sollen. Neben seit Längerem bekannten Standorten im Entlebuch, auf dem Lindenberg bei Hitzkirch, oder in Fischbach sind darin auch Beromünster, Ruswil, Hergiswil oder Schwarzenberg als Standorte aufgeführt. «Im Richtplan wird dann auch festgehalten, welche Abklärungen noch getroffen werden müssen und was nötig ist, um an diesen Standorten eine Windkraftenergieanlage bauen zu können», so der Luzerner Bau- und Umweltdirektor weiter.

Kanton schafft Rahmenbedingungen

Mit der vorgezogenen Teilrevision wolle der Kanton die notwendigen Rahmenbedingungen und planungsrechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Windenergie schaffen, heisst es. Das eidgenössische Energiegesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, verpflichte die Kantone, solche Gebiete und gegebenenfalls auch Standorte in ihren Richtplänen festzusetzen.

Für die konkrete Umsetzung eines Windenergieprojekts oder -parks braucht es später auch eine Anpassung der Nutzungsplanung. Das heisst, für die Erstellung muss zuerst eine Zone geschaffen werden, über welche die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung oder an der Urne abstimmen. Und schliesslich hat die Gemeinde über ein entsprechendes Baugesuch zu entscheiden.

veröffentlicht: 16. November 2022 10:20
aktualisiert: 16. November 2022 11:26
Quelle: sda

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