Tempo 30 auf Luzerner Kantonsstrassen

18.12.2018, 21:29 Uhr
· Online seit 18.12.2018, 20:00 Uhr
Der Kanton kann das Tempolimit in Einzelfällen künftig prüfen
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Im Kanton Luzern ist künftig in Einzelfällen auf Kantonsstrassen Tempo 30 möglich. Die Luzerner Kantonsregierung hat dafür grünes Licht gegeben.

Der Kanton Luzern will künftig auf Abschnitten der Kantonsstrassen prüfen, ob die Voraussetzungen für Tempo 30 im Einzelfall erfüllt sind. Ist dem so, wird das tiefere Tempolimit umgesetzt. Grund für die Änderung sind die aktuell schweizweit geführten Diskussionen, verschiedene Urteile des Bundesgerichts sowie Anliegen der Gemeinden, die vermehrt geäussert wurden.

Die Luzerner Kantonsregierung schreibt in einer Stellungnahme, dass sie lärmarme Belage als Massnahme anerkennt. Momentan will die Regierung aber die Beläge noch nicht nutzen. Deren Lebensdauer sei dafür zu kurz. Der Kanton werde diese Entwicklung aber weiterverfolgen.

Lage vor Ort mehr berücksichtigen

Zudem will die Regierung künftig bei der Planung von Kantonsstrassen den Fokus verstärken. In der Stellungnahme heisst es weiter, dass die städtebaulich-gestalterischen Anliegen besser beachtet werden sollen. Auch soll auf die lokalen verkehrs- und sicherheitstechnischen sowie die umweltrechtlichen Anliegen mehr Wert gelegt werden.

5. März 2020 - 18:24

Tempo 30 auf Luzerner Kantonsstrassen

veröffentlicht: 18. Dezember 2018 20:00
aktualisiert: 18. Dezember 2018 21:29

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