Todesfälle in Altersheim: Kann Giswil auch in Luzern passieren?
Dafür ist die Dienststelle Soziales und Gesellschaft in Luzern zuständig, sagt Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf der «Luzerner Zeitung». Diese würde die Heime stets über die Massnahmen informieren und diese wiederum müssen schriftlich bestätigen, die rechtlichen Bestimmungen und Empfehlungen im Schutzkonzept umzusetzen.
«Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft würde intervenieren, falls dies nicht der Fall wäre. Wir nehmen den Schutz der Bewohnenden in Alters- und Pflegeheimen sehr ernst», sagt Graf. Die Massnahmen würden zusammen mit dem Verband Curaviva Luzern überprüft und bei Bedarf angepasst. So gelte weiterhin eine Maskenpflicht für das Personal. Diese werde durch Stichproben auch kontrolliert. Bisher seien keine Verstösse gegen die Maskentragpflicht oder sonstige Massnahmen festgestellt worden.
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(red.)