Trotz Anfrage: Luzerner Polizei rückt Blitzerfoto nicht heraus | PilatusToday
Radar-Falle

Trotz Anfrage: Luzerner Polizei rückt Blitzerfoto nicht heraus

· Online seit 13.06.2023, 14:41 Uhr
Wenn es blitzt, wird es oft teuer: Manchmal noch mehr, als ursprünglich gedacht. Wenn man nicht weiss, woran es lag, kann man bei der Polizei das Blitzerfoto einfordern. In Luzern funktioniert das aber häufig nicht – denn die Behörde hält das Foto unter Verschluss.
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Eine Autofahrerin ist in Luzern geblitzt worden, weil sie zu schnell unterwegs gewesen war. Zusätzlich hat sie einen empfindlichen Zuschlag auf die Busse gekriegt, weil das Nummernschild nicht lesbar gewesen sei. Komisch, dachte sich die Autofahrerin, denn das Nummernschild ist nach ihrer Sicht gut lesbar. Aus diesem Grund fragte sie die Luzerner Polizei nach dem Radar-Foto, um zu sehen, ob das Nummernschild ersichtlich sei.

Die Luzerner Polizei jedoch rückte keines raus, wie das Konsumentenmagazin «Espresso» des SRF schrieb. Erst nach Intervention des Konsumentenmagazins lenkte die Polizei ein und erliess der Frau die zusätzliche Busse.

Nur bei Strafverfahren Einsicht

Die Luzerner Polizei gibt bei Ordnungsbussen keine Beweisfotos heraus, ausser es handelt sich um einen begründeten Ausnahmefall, dann könne das Bild bei der Polizei angeschaut werden. Bei Strafverfahren jedoch, die durch höhere Geschwindigkeitsübertretungen hervorgerufen werden, darf das Foto angeschaut werden.

Bei Bussen soll der Verwaltungsaufwand gering gehalten werden, deshalb gibt es laut der Luzerner Polizei keine Fotos. Die Ordnungsbusse kann man schliesslich ohne weitere Folgen einfach online bezahlen. Erst, wenn man mit der Busse nicht einverstanden ist, kriegt man das Foto zu Gesicht. Und zwar dann, wenn man sich schriftlich bei der Polizei meldet und diese den Fall an die nächsthöhere Instanz weiterleitet.

Regelungen unterschiedlich

Die Kantone haben unterschiedliche Herangehensweisen. Während man in einigen Kantonen, wie in Luzern, bei Bussen die Fotos nur in Ausnahmefällen besichtigen kann, sind andere Kantone viel freizügiger. In Bern und St.Gallen etwa, kann man die Fotos auf der Polizeistelle besichtigen. Im Kanton Basel-Stadt hingegen kriegt man das Bild sofort – wenn man die Busse online begleicht und Einsicht will, hat man direkt Zugriff auf das Bild.

(red.)

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veröffentlicht: 13. Juni 2023 14:41
aktualisiert: 13. Juni 2023 14:41
Quelle: PilatusToday

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