Trotz Härtefall: Notorischer Straftäter soll Schweiz verlassen
Das Kriminalgericht hat den Beschuldigten des bandenmässigen Diebstahls, des Raubes, der Gewalt und Drohung gegen Beamte, der Beschimpfung und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Es hat eine Gefängnisstrafe von knapp 2,5 Jahren verhängt. Dazu kommen eine Geldstrafe von 2'700 Franken und eine Busse von 340 Franken. Zudem soll der angolanische Staatsbürger für acht Jahres des Landes verwiesen werden. Das am Sonntag publizierte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Delikte wurden ausserhalb des Kantons Luzern verübt und gehen auf die Jahre 2016 bis 2018 zurück. Gemäss Gerichtsurteil hatte es gegen den Beschuldigten schon zuvor und auch danach Strafverfahren gegeben. Es ist denn auch dieses wiederholte kriminelle Verhalten, das dem Beschuldigten nun zum Verhängnis werden könnte.
Schwierige Kindheit
Der Beschuldigte kam in der Schweiz zur Welt und wuchs vor allem bei Pflegefamilien und in Heimen auf. Versuche, eine Lehre zu machen, scheiterten. Längere Zeit lebte er von der Sozialhilfe. Zuletzt wohnte er mit seiner Mutter zusammen und arbeitete temporär. Er hat 50'000 Franken Schulden und konsumiert Kokain.
Der Beschuldigte hat seinen in Angola lebenden Vater nie getroffen. Im Herkunftsland seiner Eltern war er noch nie, portugiesisch spricht er angeblich nicht. Er hat einen Sohn, der bei einer Pflegefamilie lebt, mit der Mutter des Kindes ist er nicht liiert.
Die vom Beschuldigten begangenen Taten sind teilweise Katalogtaten. Also Delikte, bei denen eine Landesverweisung obligatorisch ist. Auf die Massnahme darf nur verzichtet werden, wenn sie für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bedeuten würden und das öffentliche Interesse an einem Landesverweis nicht überwiegt.
Knapp ein Härtefall
Eine Landesverweisung wäre zweifellos ein erheblicher Eingriff in das Privatleben des Beschuldigten und würde diesen hart treffen, erklärte das Luzerner Kriminalgericht. Obwohl der Angolaner schlecht in der Schweiz integriert sei und konstant die Gesetze missachte, könne ein schwerer persönlicher Härtefall knapp bejaht werden.
Trotzdem will das Kriminalgericht an der Landesverweisung festhalten. Die öffentlichen Interessen daran würden die privaten Interessen des Beschuldigten überwiegen, heisst es im Urteil. Der Beschuldigten habe keinen Respekt vor der schweizerischen Rechtsordnung und habe auch während des Strafverfahrens weitere Straftaten begangen, erklärte das Gericht. Auch beschimpfe und bedrohe er Polizisten.
Das Kriminalgericht geht deswegen von einer hohen Rückfallgefahr aus. Es bestehe somit ein vorrangiges öffentliches Interesse daran, die Anwesenheit des angolanischen Staatsbürgers in der Schweiz zu beenden.