Landwirtschaft

Umweltverbände werfen dem Kanton Luzern «Arbeitsverweigerung» vor

31.08.2020, 11:13 Uhr
· Online seit 31.08.2020, 08:01 Uhr
Die Umweltverbände werfen dem Kanton Luzern vor, dass er nicht genug mache, um den Ammoniak- und Phosphorausstoss der Landwirtschaft zu reduzieren. Sie haben deshalb beim Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das zuständige Departement eingereicht.
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Gemäss den Umweltverbänden verletze der Kanton Luzern mit seiner «Arbeitsverweigerung» die Umweltgesetzgebung. Er zerstöre Lebensräume und setze damit die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel. So begründen die Verbände WWF, Pro Natura, Birdlife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz in einer Mitteilung ihre Beschwerde.

Zu viel für die Umwelt

Der Nutztierbestand im Kanton Luzern sei grösser als es der Boden und die Umwelt ertragen könnten, so die Umweltverbände. Das führe dazu, dass die Böden mit Phosphor übersättigt würden und dieser vom Regen ins Gewässer gespült werde. Das Ammoniak auf der anderen Seite gelange in die Luft und überdünge Wälder und Lebensräume.

Die Verbände werfen dem Bau-, Umwelt- und Wirtschafsdepartement (BUWD) von Regierungsrat Fabian Peter vor, zu wenig gegen die Umweltverschmutzung zu tun. Von der Agrarlobby unter Druck gesetzt, werde nicht gewagt, griffige Massnahmen durchzusetzen.

Neue Ziele zu wenig ambitioniert

Die Umweltverbände begründen ihre Aufsichtsbeschwerde damit, dass die neuen Ziele des Kantons zu wenig ambitioniert seien und nicht ausreichen würden, um die Umwelt zu entlasten und die Vorschriften des Bundes einzuhalten. Sie fordern das Departement auf, umgehend nachzubessern. Es gehe um die Gesundheit der Bevölkerung, die Umwelt und das Leben künftiger Generationen.

Kritik von allen Seiten

Jedoch wird der Kanton nicht nur von den Umweltverbänden kritisiert. Auf der anderen Seite haben 145 Luzerner Bauern beim Kantonsgericht eine Beschwerde gegen die neue Phosphorverordnung eingereicht. Ihnen sind die Bestimmungen zu streng.

Keine Stellungnahme der Regierung

Das BUWD äusserte sich aus verfahrenstechnischen Gründen nicht zur Aufsichtsbeschwerde. Auch das Departement von Regierungspräsident Reto Wyss (CVP) nahm inhaltlich nicht Stellung, dies weil es sich um ein laufendes Verfahren handle.

(kra)

veröffentlicht: 31. August 2020 08:01
aktualisiert: 31. August 2020 11:13
Quelle: PilatusToday / sda

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