Keine Bewilligung des Kantons: Umzüge müssen abgesagt werden
Quelle: PilatusToday / David Migliazza
«Wir haben dafür gekämpft», sagt LFK-Umzugschef Bruno Schmid, doch weder sie noch der Kanton können sich über das Bundesgesetz hinwegsetzen. «Die Leute krampfen, basteln, machen wunderbare Sachen und stecken viel Zeit und Geld in ihre Arbeit und ich sage ihnen jetzt, dass es nicht stattfindet.» Darum verstehe Bruno Schmid vom Luzerner Fasnachtskomitee auch, wenn jetzt Frust und Enttäuschung vorherrschen.
Im Moment sei die Strassenfasnacht von der Verordnung nicht betroffen, erklärt Schmid weiter, darum sei auch noch ein Quäntchen Hoffnung vorhanden – bis Februar dauere es immerhin noch ein Weilchen.
Der Entscheid, dass die Umzüge nicht stattfinden, ist nicht ganz freiwillig. So hat der Kanton beschlossen, die Umzüge nicht zu bewilligen. Dies ist einem Schreiben des Kantons, das unserer Redaktion vorliegt, zu entnehmen. Es sei nicht möglich, bei Fasnachtsumzügen den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat einzuschränken. Die 3-G-Regel wäre aber eine der Vorgaben der Covid-Verordnung. Das nächste Treffen zwischen den Beteiligten soll Ende Januar stattfinden.
Wie die traurige Nachricht bei den Guggenmusigen ankommt, seht ihr oben im Video.
(red.)