Unbelehrbarer Luzerner Betrüger muss in geschlossene Anstalt | PilatusToday
Gericht

Unbelehrbarer Luzerner Betrüger muss in geschlossene Anstalt

· Online seit 28.03.2022, 09:06 Uhr
Mehrere zehntausend Franken hat ein 48-jähriger Mann von einer Seniorin erschmeichelt. Dafür will das Luzerner Kriminalgericht den Wiederholungsbetrüger nun in eine geschlossene Anstalt stecken. Gegen das Urteil hat er allerdings Berufung angemeldet.
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Das Gericht sprach den Beschuldigten unter anderem des gewerbsmässigen Betrugs schuldig, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Sonntag veröffentlicht wurde. Es sprach eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten aus, die allerdings zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben wird.

Schon dreimal im Gefängnis

Der Mann, der gemäss Gutachter unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung leidet, sass seit 2003 bereits dreimal wegen Betrugs im Gefängnis – insgesamt erhielt er rund 8,5 Jahre aufgebrummt. Dies hielt in nicht davon ab, im Jahr 2018 eine damals 90-jährige Frau auszunehmen, die er beim Jassen kennengelernt hatte.

Über vier Monate hinweg gab ihm die Frau in der Folge immer wieder Barbeträge, die er zurückzuzahlen versprach. So gelangte er an über 23'000 Franken. Weitere 18'000 Franken holte er sich selber, indem er die Bankkarte der Frau wiederholt entwendete und solange Geld abhob, bis deren Konto leergeräumt war.

Spielsüchtig

Laut dem Gericht handelte der Beschuldigte, der spielsüchtig ist, direktvorsätzlich aus einem finanziellen Motiv: Er verwendete das Geld für seinen Lebensunterhalt und für Glücksspiele.

Der Beschuldigte machte geltend, er habe der Frau das Geld zurückzahlen wollen. Sein Verteidiger nannte ihn einen unverbesserlichen Optimisten, der immer noch daran glaube, dass «alles schon gut kommen werde».

Wohnt bei der Mutter

Das Gericht hingegen hielt fest, angesichts der hohen Verschuldung und eines fehlenden Erwerbseinkommens sei der Mann, der bei seiner Mutter wohnt, keineswegs in der Lage gewesen, das geliehene Geld zurückzubezahlen, «was ihm zweifelsohne bewusst war». Er sei arglistig vorgegangen, indem er das Vertrauen des Opfers ausgenutzt habe.

Eine stationäre Massnahme ist in den Augen der Richter nicht unverhältnismässig wegen der Vielzahl der Vermögensdelikte und der Rückfallgefahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 28. März 2022 09:06
aktualisiert: 28. März 2022 09:06
Quelle: sda

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