Phishing

Verdacht auf Datenklau: Luzerner Polizei nimmt drei Personen fest

· Online seit 05.10.2020, 12:44 Uhr
Die Luzerner Polizei hat zwei Männer und eine Frau ermittelt, welche verdächtigt werden, dass sie sich mit gefälschten Webseiten persönliche Daten von gutgläubigen Internet-Benutzern verfügbar gemacht haben. Zwei Personen befinden sich in Untersuchungshaft. Die Untersuchungen führt die Staatsanwaltschaft Luzern.
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Seit Juli 2020 sind bei der Staatsanwaltschaft Luzern mehrere Anzeigen von Schweizerischen Krankenversicherungen eingegangen. Die damals noch unbekannten Täter haben den jeweiligen Werbeauftritt der Krankenversicherung täuschungsecht kopiert und unter einer Domain im Internet aufgeschaltet, wie die Staatsanwaltschaft Luzern in einer Mitteilung schreibt.

Täter wollten Daten an Krankversicherungen verkaufen

Auf diesen «Fake-Seiten» wurden interessierte Kunden aufgefordert, in einem gefälschten Offertenformular ihre Personaldaten einzugeben, um eine kostenlose Versicherungsofferte zu erhalten. So erhielt die Täterschaft auf illegale Art und Weise persönliche und vertrauliche Daten. Ziel dieses Vorgehens war es, an Personendaten von Personen zu gelangen, welche am Abschluss einer Krankenversicherung interessiert sind und diese über eine eigene Firma anstatt direkt bei der jeweiligen Krankenkasse abzuschliessen. Die eigene Firma sollte dann die Kunden gegen Entgelt weiter an Krankenversicherungen vermitteln.

Aufenthaltsort einer vierten Person ist unbekannt

Die Strafuntersuchungsbehörden konnten vier mutmassliche Täter ermitteln. Gegen diese wurde nun Untersuchungen wegen Verdachts der mehrfachen Urkundenfälschung, der mehrfachen gewerbsmässigen Markenrechtsverletzung, betrügerischen Markengebrauchs sowie wegen unlauteren Wettbewerbs eingeleitet, wie die Staatsanwaltschaft weiter schreibt.

Zwei Männer befinden sich in Untersuchungshaft. Eine Frau ist auf freiem Fuss. Der Aufenthaltsort einer vierten Person ist unbekannt. Er konnte bisher nicht ermittelt werden. Bis zum Abschluss der Untersuchung gilt die Unschuldsvermutung.

(mao)

veröffentlicht: 5. Oktober 2020 12:44
aktualisiert: 5. Oktober 2020 12:44
Quelle: PilatusToday

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