Zentralschweiz
Luzern

Vergewaltigung in Luzerner Dorf: Täter schuldig gesprochen

Kriminalgericht

Vergewaltigung in Luzerner Dorf: Täter schuldig gesprochen

11.09.2023, 15:34 Uhr
· Online seit 11.09.2023, 12:25 Uhr
Ein heute 22-jähriger Zürcher muss für drei Jahre und 2 Monate ins Gefängnis. Er wurde vom Luzerner Kriminalgericht wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Verkehrsdelikten schuldig gesprochen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
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Über eine Video-Chat-App haben sich Täter und Opfer im Februar 2021 kennengelernt. Sie vereinbarten für den nächsten Tag ein Treffen in einem abgelegenen Dorf in Luzern mit zwei weiteren Freunden. Sie gingen zu viert zu einem Lagerhüsli, um dort zu «chillen» und sich zu unterhalten, wie «20 Minuten» schreibt.

Bei Unterführung erste Annäherungsversuche 

Dort versuchte der heute 22-Jährige die Kollegin des späteren Vergewaltigungsopfers gegen ihren Willen zu küssen. Danach legte er sein Interesse auf das Opfer. Als sie zum Auto liefen, versuchte er die 17-Jährige bei einer Unterführung zu küssen. Die anderen Freunde waren nicht dabei. Das Opfer sagte dem Täter, dass sie dies nicht wolle. Danach begann er, sie unter Druck zu setzen: Er würde sie nur dann nach Hause fahren, wenn «etwas laufen» werde.

Eltern erwarteten sie zu Hause

Die 17-Jährige entgegnete ihm, dass «etwas laufen» für sie «omemache» bedeute und nicht mehr. Als die beiden beim Auto ankamen, setzte der Zürcher sie weiter unter Druck, bis sie nachgab und nickte, bevor sie ins Auto einstieg.

Die vier fuhren los. Nach wenigen Minuten Fahrt war die Begleiterin des Opfers zu Hause angekommen. Sie bot ihrer Kollegin an, bei ihr zu übernachten. Diese lehnte jedoch ab, da ihre Eltern sie zu Hause erwarteten.

Täter hatte ihr mehrmals gedroht

Bei der anschliessenden Weiterfahrt hielten sich der 22-Jährige und das Opfer auf dem Rücksitz auf. Sie küssten sich, wogegen sich die 17-Jährige nicht mehr wehrte. Später entblösste er sich und verlangte, dass sie ihn oral befriedige. Sie wollte dies nicht tun, woraufhin er ihr erneut drohte. Daraufhin befriedigte sie ihn oral. Später bat der Täter den Fahrer auf einem Firmenareal anzuhalten, da er angeblich auf die Toilette musste. Die 17-Jährige ging mit. Auf dem Firmenareal wollte der Zürcher erneut, dass sie ihn oral befriedige.

Nachdem sie dies zum zweiten Mal tat, stellte er sich hinter sie und gab ihr die Anweisung, aufzustehen. Sie solle ihre Hose und Unterhose nach unten ziehen und sich nach vorne gebeugt hinstellen.

Laut Urteil drang der Mann zwei bis vier Mal in sie ein. Nachdem der Zürcher nicht zum Samenerguss gekommen war, befriedigte er sich selbst.

Ohne Geld und Prepaid-Guthaben

Die 17-Jährige kannte sich in der Gegend nicht aus. Sie waren rund 25 Kilometer von ihrem Zuhause weg. Es war mitten in der Nacht, sie hatte kein Geld bei sich und war mit einem Handy ohne Prepaid-Guthaben unterwegs. Es seien ein Grad Celsius gewesen, es gab keinen öffentlichen Verkehr und sie wurde um vier Uhr zu Hause erwartet.

Unter Druck gesetzt

Laut Gericht hat der Zürcher die junge Frau entgegen ihrem klar geäusserten Willen verbal wiederholt unter Druck gesetzt. So hatte er gegen ihren Willen Oral- und Vaginalverkehr mit ihr und berührte ihre Brüste.

Das Nachgeben der 17-Jährigen erscheint laut Urteil unter den konkreten Umständen verständlich, zumal sie dem Beschuldigten auch körperlich klar unterlegen war. Die verbale Beeinflussung habe ein solches Ausmass angenommen, dass die Situation für die Frau ausweglos schien.

Beweise vorhanden

Der Zürcher bestreitet den Sachverhalt. Der Oralverkehr sei einvernehmlich gewesen und es sei nicht zum Vaginalverkehr gekommen. Es sind jedoch Beweise vorhanden, weswegen das Gericht dies anders sieht. Es verurteilt den 22-Jährigen der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung und auch der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit. Im Oktober 2020 hatte er diese in Zürich begangen.

Das Urteil lautet: Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Die Verfahrenskosten, die er zahlen muss, belaufen sich auf rund 12'000 Franken. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

(red)

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veröffentlicht: 11. September 2023 12:25
aktualisiert: 11. September 2023 15:34
Quelle: PilatusToday

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redaktion@pilatustoday.ch