Mit dem Dialogverfahren sollen Stossrichtungen und Lösungsstrategien für das Gebiet definiert werden, sagt Baudirektorin Manuela Jost (GLP) an einer Medienkonferenz. «Es handelt sich um eine zentrale Lage mit grosser Bedeutung für die Bevölkerung.» Die unterschiedlichen Ansprüche an das Areal erforderten einen breiten Einbezug.
Bereits 2015 war eine Machbarkeitsstudie durchgeführt worden, die verschiedene Bebauungsvarianten prüfte. Diese berechnete für das Areal 185 Wohnungen. Ein Kernthema damals sei gemeinnütziger Wohnraum gewesen, so Jost. Was in der Machbarkeitsstudie aber fehle, sei eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Nutzung und mit dem Freiraum des Areals.
Quartierzentrumsfunktion erhalten
Die Luzerner Stadtregierung hat übergeordnete Ziele für die Arealentwicklung formuliert. Zum einen solle die Quartierzentrumsfunktion für die umliegenden Quartiere erhalten bleiben. Beispielsweise mit der Schaffung von Gewerberäumen oder selbstorganisierten Kulturräumen.
Auch seien bezahlbare Wohnungen und eine starke sozialräumliche Durchmischung sicherzustellen. «Da haben wir einen politischen Auftrag. Darauf können wir nicht verzichten», betont Manuela Jost. Es sollen vielfältig nutzbare Freiräume geschaffen werden, welche für die umliegenden Quartiere einen Mehrwert generierten.
Interessen abwägen
Das Dialogverfahren habe Ähnlichkeiten mit einer gewöhnlichen Testplanung, sagt Sarah Grossenbacher, Co-Leiterin Stadtplanung. Der Unterschied sei, das man beim Dialogverfahren die interessierte Bevölkerung und deren Bedürfnisse mitnehmen wolle. «Es wird nicht alles möglich sein auf dem Areal. Wir müssen eine Interessensabwägung machen.» Das werde sich im Laufe des Verfahrens zeigen.
Die Co-Leiterin hielt fest, dass für das Areal denkmalerische Gutachten vorliegen. Dieses komme zum Schluss, dass ein Abbruch des ganzen Baukomplexes der Feuerwehr nur angezeigt sei, wenn übergeordnete Gründe dafürsprächen.
Anders sieht es mit dem ehemaligen Hallenbad aus. Dort sei eine Einstufung im Bauinventar auf «schützenswert» zu erhöhen, wie es laut Mitteilung im Gutachten hiess. Für den Stadtrat käme es jedoch nicht in Frage, das gesamte Neubad unter Schutz zu stellen, sagte Manuela Jost. Jedoch könne man sich vorstellen, einen Teil zu erhalten und neu zu integrieren.
Vertrag mit Neubad verlängert
Das Dialogverfahren soll 2024 starten, die Ergebnisse bis 2025 vorliegen. Provisorischer Baustart ist per 2030 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Umzug der Feuerwehr auf das neue EWL-Areal vorgesehen. «Ich bin überzeugt, die gewählte Zeitachse funktioniert», sagte Manuela Jost.
Der Vertrag mit dem Neubad soll bis dahin verlängert werden. Die Verhandlungen über die Subventionsvereinbarungen seien derzeit im Gange. Über die Details werde der Stadtrat im September informieren.
(sda)
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