10 Kilogramm Kokain

Vom Banker zum Drogendealer: Luzerner muss ins Gefängnis

· Online seit 14.03.2023, 05:26 Uhr
Ein ehemaliger Banker aus Luzern muss wegen Drogenhandels ins Gefängnis. Der heute 63-jährige Schweizer war nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle ins Drogenmilieu abgerutscht — und entwickelte sich dort zum Grosshändler.
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Nach seiner langjährigen Anstellung bei einer Bank wurde dem damals 58-jährigen Mann gekündigt. Er blieb lange arbeitslos und konnte sich seine Wohnung irgendwann nicht mehr leisten. Der ehemalige Banker fand schlussendlich in einer Institution für Menschen in Notsituationen ein neues Zuhause. Auch lernte er dort laut der Luzerner Staatsanwaltschaft seinen künftigen «Geschäftspartner» kennen.

10 Kilogramm Kokain und Heroin

Dieser pflegte zum damaligen Zeitpunkt bereits Kontakte zu einem Drogenlieferanten. In Anbetracht seiner finanziellen Schwierigkeiten stieg dann auch der Beschuldigte ins Milieu des Drogenhandels ein. Gemeinsam erwarben die beiden über 10 Kilogramm Kokain und Heroin aus Albanien. In nur acht Monaten verkauften sie mehr als 6,5 Kilogramm davon. Weitere rund drei Kilogramm sollen sie dem Lieferanten zurückgegeben haben, weil mit der Qualität der Drogen etwas nicht in Ordnung war.

Buchhalter der Drogenbande

Der beschuldigte Schweizer, der den Sachverhalt vollständig gesteht, hatte gemäss der Staatsanwaltschaft eine wichtige Rolle innerhalb der Bande. So übernahm er in Luzern die Kokain- und Heroinlieferungen, lagerte die Betäubungsmittel und führte die Buchhaltung des Drogenhandels. Zudem war er für die Bezahlung der Drogen verantwortlich und verkaufte diese auch selbst.

Mit ihrem Drogenhandel hätten die beiden innerhalb der acht Monate einen Gewinn von fast 100'000 Franken erzielt.

Über vier Jahre Gefängnis

Wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz soll der Beschuldigte nun für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Es sei ihm zugutezuhalten, dass er gleich zu Beginn reinen Tisch machte und ein vollumfängliches Geständnis ablegte. Auch habe der Beschuldigte Reue gezeigt und sei nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft bereit gewesen, in den vorzeitigen Vollzug zu wechseln, um sich seiner Strafe zu stellen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(red.)

veröffentlicht: 14. März 2023 05:26
aktualisiert: 14. März 2023 05:26
Quelle: PilatusToday

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