Wann sind Blitzermeldungen verboten? Luzerner Staatsanwaltschaft klärt auf
Quelle: PilatusToday / Tele 1
215 Personen hatten sich in einer WhatsApp-Gruppe zusammengeschlossen, um sich gegenseitig vor Polizei- und Geschwindigkeitskontrollen zu warnen, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. Im Gruppenbeschrieb seien genau definierte Regeln beschrieben worden, welche eingehalten werden mussten. Insgesamt seien in der WhatsApp-Gruppe 376 Warnmeldungen verfasst worden.
Bussen von mehreren Hundert Franken
Die Staatsanwaltschaft hat nun alle 96 Personen, welche aktiv Warnungen in den Chat geschrieben haben, verurteilt. Strafbar sei das Warnen vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr insbesondere deshalb, weil die Gruppe einen öffentlichen Charakter hatte und die Mitteilungen nicht im privaten Rahmen erfolgt seien.
Nicht heikel sei hingegen, wenn man den Bruder oder die Schwester warne, dass es auf dem Heimweg einen Radar habe, sagt Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage von Tele1
Die 96 Personen vom Whatsapp-Chat müssen nun Bussen von mehreren Hundert Franken bezahlen. «Die höchste Busse war bis zu 1700 Franken», so Kopp. Zudem müssen die Verurteilten auch die Untersuchungskosten berappen, heisst es weiter. Wer mehr Warnungen gepostet hatte, musste auch eine höhere Busse bezahlen. Alle Urteile sind rechtskräftig. Bei den Usern handelt es sich um Personen im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.
Polizei veröffentlicht Radar-Standorte selber
Die Luzerner Polizei veröffentlicht wöchentlich die Standorte der stationären und semi-stationären Radaranlagen. Nicht publiziert werden allerdings mobile Radaranlagen, Lasermessungen sowie Verkehrskontrollen. Und genau vor solchen Kontrollen wurde in der WhatsApp-Gruppe gewarnt, weshalb die Staatsanwaltschaft eingeschritten ist.
(red.)