Lernfahrten

Warum elektronische Handbremsen zu Bussen führen können

· Online seit 14.02.2021, 18:47 Uhr
Das erste Mal mit dem Familienauto durchs Dorf – daneben wahrscheinlich Vater oder Mutter, die bei der kleinsten Tempoüberschreitung eine Panikattacke bekommen. Neben dem hinteren Kennzeichen klebt stolz das neue «L». Mit einem zu modernen Auto können Lernfahrten jedoch schnell mit einer Busse enden.
Anzeige

Als Begleiter bei Lernfahrten gilt es aufmerksam zu sein. Immerhin sitzt man meist mit jemandem ohne viel Fahrpraxis im Auto. So sollte man im Notfall eingreifen können, das auch über die Handbremse. Bei neueren Autos kann es aber sein, dass diese zu weit vom Begleitfahrer entfernt ist. Wer sich in einem solchen Fahrzeug auf eine Lernfahrt begibt, riskiert Bussen.

Noch keine Bussen in Luzern

Dass die mechanisch von den elektrisch betätigten Handbremsen ersetzt werden, sei schon länger so, sagt Franz-Xaver Zemp, Leiter Fachstelle Verkehr der Luzerner Polizei. Diese müssen auch für den Begleitfahrer jederzeit erreichbar sein, «obwohl es auch im Notfall oft nicht sinnvoll ist, die Handbremse zu ziehen.» Bei hohem Tempo oder in Kurven sollte man dies vermeiden. Trotzdem müsse der Begleitfahrer ungehinderten und direkten Zugriff haben und eine Handbremse links vom Lenkrad sei für Lernfahrten unzulässig, bestätigt Zemp.

Im Kanton Luzern sei aber kein Fall bekannt, wo jemand wegen einer nicht erreichbaren elektronischen Handbremse gebüsst worden wäre, so Zemp. Auch habe es deswegen noch keinen Unfall oder Warnungen von Fahrlehrern gegeben, die am nächsten bei den Fahrschülern sind und eine Problematik bezüglich der Handbremsen wahrscheinlich festgestellt hätten. «Die meisten Leute sind sich bewusst, welche Verantwortung sie als Begleitfahrer haben und auf was es zu achten gilt», freut sich Zemp.

Insassen müssen zum Weiterfahren Plätze tauschen

Anders sieht es in der Ostschweiz aus. Vergangenen Sonntag sind in St. Gallen laut «FM1 Today» gleich drei unzulässige Fahrzeuge aufgefallen. Wegen der Handbremsen, die für den Beifahrer nicht erreichbar waren, seien die Autos für eine Lernfahrt ungeeignet, schrieb die Stadtpolizei.

Lern- und Beifahrer mussten in der Folge die Plätze tauschen, um die Fahrt fortzusetzen. In allen drei Fällen wurden beide Personen angezeigt – wegen «Ausführen einer Lernfahrt mit einem dazu nicht eingerichteten Fahrzeug» und «Erteilen von Fahrunterricht mit einem dazu nicht eingerichteten Fahrzeug».

Die St. Galler Stadtpolizei informiert dazu auch auf Social Media:

Betroffen sind vor allem neuere Fahrzeuge, bei denen sich die Handbremse nicht in der Mitte – sondern nur noch als Knopf auf der Fahrerseite befindet. Bei diesen elektronischen Handbremsen gibt es auch solche, die während der Fahrt nicht reagieren. Auch das ist nicht zulässig. Normalerweise ist es jedoch nicht so, dass Autofahrer diese Verstösse bewusst in Kauf nähmen.

«In der Regel ist es Unwissenheit. Trotzdem haben wir bei den Anzeigen keinen Spielraum – hier geht es um die Sicherheit im Strassenverkehr», sagt Roman Kohler, Mediensprecher der St. Galler Stadtpolizei gegenüber «FM1 Today».

Busse von 300 Franken in St. Gallen

«Die Busse bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalles, namentlich nach dem Verschulden der beschuldigten Person und ihren persönlichen Verhältnissen. Der Bussenansatz der Richtlinien der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen beträgt 300 Franken», beantwortet Beatrice Giger, Medienverantwortliche der St. Galler Staatsanwaltschaft, die Anfrage von «FM1 Today».

Dabei könnten Lern- und Begleitfahrer gegen folgende Gesetze und Verordnungen verstossen.

(mda)

veröffentlicht: 14. Februar 2021 18:47
aktualisiert: 14. Februar 2021 18:47
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch