Was passierte am Luzerner Fest 2018? Platzchef vor Gericht
Was am 30. Juni 2018 am Stadtfest genau geschah, lässt die Anklageschrift offen. Die Staatsanwaltschaft unterbreitete dem Kriminalgericht zwei Alternativanklagen mit unterschiedlichen möglichen Tatabläufen.
Sicher ist einzig, dass der damalige Platzchef am Schwanenplatz drei Stände mit insgesamt 25 Mitarbeitenden betrieben hat. Von den erwirtschafteten 54'000 Franken hat er aber nur knapp 7'000 Franken auf das Konto des Luzerner Fests einbezahlt.
Pflichten vernachlässigt
Gemäss der ersten Anklagevariante soll er rund 47'000 Franken an sich genommen und sich damit bereichert haben. Er soll deswegen wegen Veruntreuung verurteilt werden.
In der zweiten Anklagevariante wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten zwar nicht vor, Geld in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Er soll aber schludrig gearbeitet haben, so dass eine oder mehrere Personen sich unrechtmässig bereichern konnten.
Da der Platzchef die Einnahmen nicht gezählt hat und keinen Überblick über die verkauften Getränke an den Ständen gehabt hat, merkte er nicht, dass schliesslich so viel Geld fehlte, so zumindest die Anklageschrift.
Getränke nach Hause genommen
Zusätzlich soll der Beschuldigte zwischen 2009 und 2018 immer wieder Getränke für seinen Eigengebrauch vom Luzerner Fest entwendet haben. Der Gesamtschaden wird von der Staatsanwaltschaft auf rund 5000 Franken beziffert.
Sollte der Platzchef verurteilt werden, droht ihm – je nach Anklagevariante – eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn respektive sechs Monaten. Zusätzlich müsste er eine Geldstrafe von 300 Franken zahlen, so zumindest die Forderungen der Staatsanwaltschaft.