Umwelt
Weg am Sempachersee ohne Bewilligung saniert
· Online seit 14.12.2020, 09:21 Uhr
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Wie die Staatsanwaltschaft Luzern am Montag mitteilte, hat der Verantwortliche des Bauamts Sempach fahrlässig gegen das Bundesgesetz über die Fischerei, gegen das Wasserbaugesetz und gegen die Verordnung zum Schutz des Sempachersees verstossen.
Der Seeweg war im Winter 2018 bei einem Unwetter teilweise weggespült worden. Nach einer notdürftigen Reparatur erteilte das Bauamt Sempach im 2019 den Auftrag, den Weg mit Blocksteinen zu sanieren. Dabei sei weder eine Bewilligung bei der für die Fischerei zuständigen Behörde eingeholt worden, noch sei das Bauvorhaben den zuständigen kantonalen Dienststellen gemeldet worden.
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