Wegen Messer- und Würge-Attacke: Entlebucher muss in stationäre Therapie
Der Beschuldigte, der in einem Massnahmenzentrum lebt, hatte vor Gericht gesagt, er habe keine psychischen Probleme. Sein Verteidiger erklärte, die Sucht sei für das frühere Verhalten des Beschuldigten verantwortlich, und diese könne ambulant behandelt werden.
Weil ein Gutachten jedoch von einer hohen Rückfallgefahr ausgeht, plädierte der Staatsanwalt für eine stationäre Massnahme. Das Kriminalgericht folgt ihm, wie aus dem Urteil hervorgeht. Es sprach eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 10 Monaten aus, die zu Gunsten der Therapie aufgeschoben werden soll.
Strafe Höher als beantragt
Mit dieser Strafe ging das Gericht leicht über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der 8 Jahre und 6 Monate gefordert hatte. Es folgte fast durchgängig der Anklage und sprach den Beschuldigten unter anderem der versuchten (eventual-) vorsätzlichen Tötung sowie der versuchten schweren Körperverletzung schuldig.
Dazu kamen Hehlerei und Nötigung sowie Verstösse gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz. Zudem muss der Beschuldigte dem Staat eine Busse von 200 Franken und der Bekannten, die er gewürgt hat, eine Genugtuung von 4000 Franken zahlen. Ferner hat er Verfahrenskosten von 45'000 Franken zu tragen.
Zugedröhnt mit Taser Frau niedergestreckt
Der Verteidiger stufte die Gewaltdelikte bedeutend milder ein als der Staatsanwalt und das Gericht. Er plädierte in den Hauptdelikten auf einfache und qualifizierte einfache Körperverletzung, denn sein Mandant habe niemanden schwer verletzt oder töten wollen. Er sei zugedröhnt gewesen und habe in einer tiefen Gefühlsregung gehandelt. Der Verteidiger forderte eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren, wobei ein halbes Jahr bedingt ausgesprochen werden sollte.
Der Beschuldigte hat gemäss Anklage 2017 bei sich zu Hause im Entlebuch, nachdem er Alkohol und Drogen konsumiert hatte, eine Bekannte, der er 50 Franken schuldete, mit einem Elektroschockgerät niedergestreckt. Nachdem sie seinen TV-Apparat auf den Boden geworfen hatte, warf er sich auf sie und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit.
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2021, als das Verfahren noch am Laufen war, beging der Beschuldigte erneut ein Gewaltdelikt. Wiederum im Entlebuch, stiess er einem Bekannten, der ihm Geld schuldete, auf offener Strasse ein Messer ins Gesäss.
Wortkarg vor Gericht
Zu den ihm vorgeworfenen Delikten äusserte sich der Beschuldigte vor Gericht kaum. Er anerkannte sie aber und sagte, er habe Fehler gemacht, die er zutiefst bereue. Zum Angriff auf die Frau befragt, sagte der Beschuldigte, er könne und wolle sich nicht erinnern. Er wolle mit dem Geschehenen abschliessen.
Der Staatsanwalt sah diese Äusserungen als Beweis einer «Verweigerungshaltung». Der Beschuldigte zeige keine echte Reue und übernehme keine Verantwortung für sein Handeln, sondern mache die Drogensucht dafür verantwortlich.
Das Urteil des Kriminalgerichts liegt erst im Dispositiv und somit noch ohne Begründung vor. Es ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Kantonsgericht weitergezogen werden.