Der 32-jährige Occasionen-Händler hat sich auf den Verkauf von Luxusautos spezialisiert. Doch nun steht Ferdi Gusanis Geschäft am aktuellen Standort laut dem «Blick» vor dem Aus. Der Grund dafür ist ein Streit mit den Nachbarn.
Der einzige Weg zur Garage mit den gebrauchten Nobelkarossen führt über eine Privatstrasse. Ein Nachbar hat für einen sechs Meter kurzen Teil davon ein richterliches Fahrverbot erwirkt. Davon ausgenommen: alle anderen Nachbarn, ausser Autohändler Ferdi Gusani.
Tatsächlich steht auf dem Verbotsschild vor Ort: «Es wird allen Unberechtigten verboten, dieses Grundstück zu befahren. Ausgenommen sind Besucher, Eigentümer und Mieter sowie Zulieferer der Liegenschaften 1, 3, 5, 7 und 9.» Die Autogarage hat die Hausnummer 11.
Nachbar meldet Vergehen direkt der Staatsanwaltschaft
Tatsächlich ist es kein Versehen, dass die Hausnummer der Autogarage nicht unter den Ausnahmen aufgelistet ist. Gegenüber dem «Blick» sagt der Geschäftsführer des benachbarten Unternehmens, auf dessen Grund das Fahrverbot steht, dass man sich «bei dem vielen Verkehr durch den Autohändler» nicht mehr wohlgefühlt habe. Zudem seien viele der Autos laut.
«Gusani soll entweder ein Geschäftsfeld finden, das keinen Verkehr generiert», so der Nachbar gegenüber der Zeitung, oder: «Er soll uns das Land verkaufen und seine Autos woanders hinstellen.» Es hätte Gusani bewusst sein sollen, dass er Land ohne Wegrecht gekauft hätte.
Laut Ferdi Gusani würde der Nachbar zudem aktiv dafür sorgen, dass Verstösse gegen das Verbot geahndet würden. Zum Beispiel, wenn ein Kunde Gusanis mit dem Auto durch das Fahrverbot will. «Er versteckt sich hinter den Autos und rennt dann nach vorne, damit der Kunde anhält. Dann macht er ein Foto und schickt das direkt der Staatsanwaltschaft.» Die Autogarage übernehme dann jeweils die Bussen, die die Kunden daraufhin erhalten würden.
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Kommt der Streit vor Gericht?
Dass Einschränkungen für einzelne Anwohnende gelten und andere nicht, sei laut einem Anwalt rechtmässig. Der Besitzer der Strasse dürfe bestimmen, wer diese benutzen darf und wer nicht. Wer jedoch zwingend auf die Benutzung der Strasse angewiesen sei, könne sich dagegen wehren und beim Gericht ein Durchfahrtsrecht verlangen. Gut möglich also, dass der Streit unter anderem vor Gericht weitergeht.