Impf-Abstand empfohlen

Wegen Zecken: Impfwillige werden ohne Covid-Piks nach Hause geschickt

· Online seit 28.05.2021, 17:16 Uhr
Impfen ist das Thema der Stunde. Doch nicht nur die Covid-Impfung ist in aller Munde, auch die Zecken-Impfung hat Hochkonjunktur. Doch: Personen, die kürzlich eine Zecken-Impfung erhielten, wurden von der Corona-Impfung ohne Piks nach Hause geschickt. Was es zu beachten gibt.
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Wie der Pilatus Redaktion zugetragen wurde, kommt es in Luzern vor, dass Patient*innen, die sich kürzlich gegen das — von Zecken übertragbare — FSME-Virus impfen liessen, bei der Corona-Impfung trotz Termin abgewiesen wurden. Als Begründung wurde demnach ein Abstand von einigen Wochen angegeben, der zwischen den verschiedenen Impfungen eingehalten werden soll.

Wir haben beim Kanton Luzern und bei Pharmasuisse nachgefragt, was es mit den Vorkommnissen auf sich hat.

Gleichzeitg oder mit Abstand?

Wie David Dürr, Leiter Dienststelle Gesundheit und Sport sagt, sei ihnen kein Fall bekannt, in dem eine Impfung verweigert wurde. Die Empfehlung des Kantons sehe jedoch tatsächlich vor, dass zwischen der Covid-19-Impfung und einer anderen Impfung mindestens eine bis zwei Wochen gewartet werde. «Das Immunsystem wird dadurch nicht überbeansprucht», so Dürr.

Diese Abstandsempfehlung habe vor allem damit zu tun, dass im Fall von Impfreaktionen besser unterschieden werden könne, welche Impfung diese ausgelöst hat. Mit dem Intervall von vier Wochen zwischen der ersten und zweiten Covid-19-Impfung empfiehlt es sich somit, die FSME-Impfung zum Beispiel zwei Wochen nach der ersten Covid-Impfung zu planen. «Grundsätzlich wäre es wohl auch unbedenklich, beide Impfungen gleichzeitig zu machen», so Dürr weiter. Dies sei beispielsweise bei der Grippe-Impfung und der FSME üblich.

Entscheid liegt bei den Apotheken

Auch beim Apothekerverband Pharmasuisse heisst es auf Anfrage, dass sie keine Kenntnisse von den Vorfällen haben. Die Apotheker*innen würden individuell über die Durchführung einer Corona-Impfung entscheiden. Komme es zu Abweisungen, sei dies meist aus medizinischen Gründen. Beispielsweise wenn die Patient*innen noch Symptome der vorherigen Impfung zeigen.

(nwe)

veröffentlicht: 28. Mai 2021 17:16
aktualisiert: 28. Mai 2021 17:16
Quelle: PilatusToday

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