Weitere 22 Millionen für Härtefallmassnahmen
Mit dem im vergangenen November bewilligten Kredit von 25 Millionen und 40 Millionen gebundenen Massnahmen durch die Regierung summiert sich die Zahl der finanziellen Mittel für Härtefall-Massnahmen im Kanton Luzern auf 87 Millionen Franken.
Wollen Unternehmen von Härtefallmassnahmen profitieren, dann müssen sie einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Die SP wollte diese Schwelle auf 30 Prozent senken. Diese Senkung sei nötig, um Arbeitslosigkeit und Konkurse zu verhindern, begründete Simone Brunner (SP) ihre Forderung.
Der Antrag der SP war jedoch im Parlament chancenlos. André Marti (FDP) sprach sich dafür aus, sich an die Bundeslösung zu halten. Es wäre falsch, «ins Blaue» eine tiefere Hürde vorzulegen.
Mehr Erfolg hatte David Roth (SP), er wollte festschreiben, dass Luzern die 40-Prozent-Schwelle senke, falls der Bund dies mache. Eine Mehrheit auch der bürgerlichen Fraktionen unterstützte den SP-Antrag, weil der Regierungsrat ohnehin jeweils die Bundeslösung übernehme.
Kurzarbeitsentschädigung gehört zum Umsatz
Zudem wird eine Kurzarbeitsentschädigung, die ein Unternehmen erhält, weiterhin zum massgeblichen Umsatz gezählt, das Kantonsparlament wollte keine Änderung. Die vorberatende Kommission hatte verlangt, dass die Kurzarbeitsentschädigung nicht mehr in den Umsatz eingerechnet wird. Unternehmen, die Angestellte auf Kurzarbeit setzten, würden benachteiligt gegenüber denen, die Entlassungen aussprechen, argumentierte sie. Dies sei ein Fehlanreiz.
Die bürgerlichen Fraktionen befürchteten dagegen, dass die Änderung nur eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme für die Verwaltung sei, weil dann mehr Unternehmen ein Härtefallgesuch stellen würden.