Böse Überraschung

Wenn die eigene Wohnung unfreiwillig zum Bordell wird

08.04.2022, 10:12 Uhr
· Online seit 04.04.2022, 17:16 Uhr
Du willst verreisen und deine Wohnung für drei Monate untervermieten. Doch noch bevor die Reise losgeht, gibt es schlechte Nachrichten: Die Untermieterin hat aus deiner Wohnung ein Bordell gemacht. Ein junger Luzerner hat genau das erlebt.
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Lorenzo M. wollte für drei Monate verreisen und seine Wohnung während dieser Zeit untervermieten. Dafür hat er Anfang Januar im Internet ein Inserat aufgegeben. Darauf hat sich eine Frau telefonisch bei ihm gemeldet. «Die Frau machte am Telefon einen guten Eindruck. Sie war sehr höflich», so Lorenzo M. Das Einzige, was ihn erstaunte, war, dass sie im Ausland lebte. Deshalb suchte er weiter nach anderen Interessenten: ohne Erfolg.

Kurz vor seinem Abreisetermin stand nur die ominöse Frau aus dem Ausland auf seiner Liste.  Auch wenn Lorenzo ein komisches Gefühl hatte, gab er ihr die mündliche Zusage. Sie zahlte auch die drei Wohnungsmieten sofort im Voraus. «Das Schlimmste, was ich mir vorstellen konnte, war, dass die Untermieterin nicht sorgfältig ist und in der Wohnung rauchen würde. Aber niemals erwartete ich, was dann kam.»

Als Lorenzo kurz vor der Abreise noch etwas aus seiner Wohnung holen wollte sah er, dass die Wohnung anders angeschrieben war. Die Tür machte ihm auch nicht die ominöse Frau auf. Die Wohnung war total abgedunkelt – es brannten nur Teelichter. Es stank stark nach Zigaretten und Gras. «Ich machte mir aber keine grossen Gedanken, da ich sowieso keine Zeit mehr hatte, es zu klären».

«Überall lagen gebrauchte Kondome, Taschentücher und Gleitmittel»

Zwei Tage vor seiner Abreise bekam er dann noch eine E-Mail von seiner Verwaltung. Er soll sich umgehend bei ihnen melden. Im Anhang der E-Mail waren auch Nachrichten seiner Nachbarn. Diese berichteten von vielen Männern, die in der Wohnung ein- und ausgehen würden. «Die Nachbarn wurden stutzig, forschten im Internet nach und fanden heraus, dass Sexanzeigen aufgeschaltet wurden», so Lorenzo.

Als er dann ein weiteres Mal in seine Wohnung ging, lagen am Boden überall gebrauchte Kondome, Taschentücher und Gleitmittel. Leider musste er feststellen, dass er nichts dagegen machen konnte. «Ich kann die Untermieter nicht rausschmeissen. Ich hatte im Vertrag nicht expliziet deklariert, dass die Wohnung nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf.» Mit rechtlichen Schritten hätte er einschreiten können. «Doch bis dies ins Rollen gekommen wäre, wäre ich schon fast wieder zurück gewesen. Ausserdem hatte ich nur noch zwei Tage, bis ich verreiste.» Lorenzo M. war machtlos.

Das Beste ist, wenn man den Untermieter kennt

Dies bestätigt auch der Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands HEV des Kantons Luzern, Alex Widmer. In diesem konkreten Fall sei es schwierig, meint er. «Wenn man den Zweck nicht definiert, öffnet man dem Untermieter Tür und Tore», so Widmer. Zwar kann man nicht jede ungewollte Nutzung im Vertrag festhalten. Aber: «Wichtig ist, dass man vertraglich regelt, dass der Zweck die Wohnnutzung ist. Dann kann man die Personen auch abmahnen und ausserterminlich künden.»

Beim Fall von Lorenzo M. war es aufgrund der Kündigungsfrist schwierig, innerhalb dieser drei Monate zu kündigen. «Man kann eine Anzeige bei der Polizei machen und den Vermieter sehr früh darüber informieren. Ausserdem sollte man das Gespräch mit dem Untermieter suchen», empfiehlt Widmer.

Darum rät Widmer vom HEV Luzern, die eigene Wohnung nur an Personen abzugeben, die man auch kennt. «Es ist ein Vertrauensverhältnis, wenn man jemandem seine möblierte Wohnung zur Verfügung stellt.» Es sei wichtig, den Untermieter zu prüfen und dass dieser beim ersten Treffen dabei ist. Ausserdem sollte man wissen, welchem Gewerbe der oder die Untermieterin nachgeht.

*Name der Redaktion bekannt

(mja)

veröffentlicht: 4. April 2022 17:16
aktualisiert: 8. April 2022 10:12
Quelle: PilatusToday

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