Kanton Luzern

Wer bettelt, braucht vorerst keine Bewilligung

· Online seit 30.01.2023, 15:01 Uhr
Die Luzerner Kantonsregierung setzt die vorgesehene Einführung einer Bewilligungspflicht fürs Betteln vorerst aus. Sie will zuerst ein Urteil des Bundesgerichts zur Umsetzung des Bettelverbots in Basel-Stadt abwarten.
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In der Schweiz bestimmen die Kantone die Voraussetzung fürs Betteln. Im Kanton Luzern galt bisher ein faktisches Bettelverbot. Gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verstösst aber ein vollständiges Bettelverbot gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Deswegen prüfte die Luzerner Kantonsregierung Anpassungen.

Betteln mit Bewilligung

Ihr Vorschlag: Wer im Kanton Luzern bettelt, soll künftig bei den Gemeinden eine Bewilligung beantragen müssen. In der Vernehmlassung zeigte sich unter anderem die Luzerner Stadtregierung nicht einverstanden nicht einverstanden damit. Sie bezeichnete die Bewilligungspflicht fürs Betteln als «nicht zielführend», da jede Gemeinde einen eigenen Bewilligungsprozess erarbeiten müsste. Sie wünschte sich eine kantonale Regelung.

Zudem war die Stadtregierung der Ansicht, dass die vorliegende Lösung die Menschenrechte ebenfalls verletzten könnte. Viele bettelnde Personen lebten am Rand der Gesellschaft und seien teilweise Suchtbetroffene. Für sie wäre es eine grosse Hürde, eine Bettelbewilligung zu beantragen.

Stadt Luzern am meisten betroffen

Die Luzerner Kantonsregierung nehme die Bedenken der Stadtregierung ernst und verzichtet fürs Erste auf die Bewilligungspflicht, heisst es in einer Mitteilung. Die Stadt sei durch ihre Zentrumsfunktion in besonderem Masse davon betroffen, wird der Entscheid begründet.

Der Kanton Luzern will nun im «Sinne einer Gesamtbeurteilung» ein Bundesgerichtsurteil zur Umsetzung des Bettelverbots im Kanton Basel-Stadt abwarten, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet.

veröffentlicht: 30. Januar 2023 15:01
aktualisiert: 30. Januar 2023 15:01
Quelle: sda

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