Polizeikontrollen rückläufig

Wer entscheidet, was Detailhändler noch verkaufen dürfen?

08.04.2020, 12:20 Uhr
· Online seit 07.04.2020, 18:43 Uhr
Die Frage, was in Läden verkauft werden darf und was nicht, beschäftigt nicht nur die Detailhändler selbst, sondern auch Kunden und die Polizei. Die Verordnung des Bundes schafft nicht für alle Produkte Klarheit, was teilweise zu Interpretationen führt. Die Polizei muss inzwischen aber weniger eingreifen.
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Güter des täglichen Bedarfs dürfen in den Supermärkten verkauft werden. Nur können diese Produkte für jeden etwas anderes darstellen. Dass Nahrungsmittel und Hygieneartikel dazugehören, steht ausser Frage. Doch wie steht es beispielsweise um Holzkohle für den Grill oder Blumenerde für den Garten? Die Definition des Bundes, was zu den Gütern des täglichen Bedarfs gehört, lässt Fragen offen.

Liste lässt Interpretationsspielraum offen

«Die Liste an Gütern des täglichen Bedarfs wurde vom Bund nicht abschliessend erstellt und so besteht, insbesondere als Detailhändlerin mit einem Vollsortiment, Interpretationsspielraum», schreibt Marcel Schlatter, Mediensprecher des Migros-Genossenschafts-Bunds auf Anfrage. «Ob das Ziel, die Leute dazu zu animieren, zu Hause zu bleiben, besser erreicht wird, indem gemeindliche oder kantonale Behörden unsere Polizeikräfte dazu auffordern, bei einer Detailhändlerin mit Vollsortiment, einzelne Tablare oder Regale absperren und die Ware teilweise entsorgen zu lassen, bezweifeln wir.» Der Ärger ist aus diesen Zeilen rauszulesen.

Die Unsicherheit bezüglich der Definition von Gütern des täglichen Bedarfs bestätigt Rebecca Veiga, Mediensprecherin von Coop. Bei fast 1'000 Verkaufsstellen berge die Umsetzung der Bundesverordnung eine hohe Komplexität: «Jeder Laden gestaltet sich anders und die Regale sind verschieden zusammengesetzt.» Der Verkaufsstopp einzelner Produkte werde bei Coop laufend geprüft.

Kantonale Unterschiede bei einzelnen Produkten möglich

Ein konkretes Beispiel liefert die Landi. Der Detailhändler hat sein Sortiment angepasst, um die Grundversorgung der Bevölkerung aufrecht erhalten zu können, vor allem im ländlichen Raum. Dass Gartenerde nicht verkauft werden darf, ist klar. Bei der Holzkohle für den Grill gibt es aber kantonale Unterschiede, bestätigt Mediensprecherin Sandra Grossenbacher: «Das liegt daran, dass die Verordnung des Bundes von den Kantonen umgesetzt wird. Dabei kann es zu marginalen Unterschieden kommen.»

Im Grundsatz gilt aber folgendes:

Nur noch vereinzelt Meldungen in Zentralschweiz

Auch wenn es teilweise noch Interpretationsspielraum gibt - die Detailhändler halten sich gemäss der Polizei an die Vorgaben des Bundes. Zu Beginn habe es viele Anfragen von den Detailhändlern selber gegeben, um sich genauer zu informieren. Und auch die Bevölkerung war anfänglich recht aktiv, sagt etwa Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei auf Anfrage von PilatusToday: «Zu Beginn gab es immer wieder Meldungen aus der Bevölkerung, dass nicht alles eingehalten werde. Etwa, wenn es um Absperrungen, Markierungen oder Desinfektionsmittel ging. Inzwischen gibt es aber nur noch vereinzelt Meldungen, durchschnittlich nicht einmal eine pro Tag.» Die Kontrollen hätten demzufolge in letzter Zeit abgenommen.

Ähnlich ergeht es hier auch der Urner Kantonspolizei, wie Mediensprecherin Sonja Aschwanden auf Anfrage sagte: «Nach Bekanntgabe der Einschränkungen wurden sehr viele Detailhändler kontrolliert. Auch mussten einige nochmals speziell auf die Regeln aufmerksam gemacht werden. Inzwischen ist es aber sehr ruhig und man mache nur noch Routine-Kontrollen.» Regelmässige Kontrollen gibt es auch noch im Kanton Zug, wie die Polizei auf Anfrage sagt. Mal kämen mehr, mal weniger Meldungen aus der Bevölkerung rein, welchen man nachgehe. Die Kadenz der Meldungen sei aber zu Beginn sicher höher gewesen.

veröffentlicht: 7. April 2020 18:43
aktualisiert: 8. April 2020 12:20
Quelle: FM1Today / PilatusToday

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