Werden Raser zu wenig hart bestraft?
18 Monate Gefängnis auf Bewährung lautete das Urteil am Dienstag gegen den 39-jährigen Raser. Stark alkoholisiert war er im Sommer 2019 ohne Führerausweis vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Das Ganze natürlich auch noch viel zu schnell. Das ein Raser bei einem solchen Delikt mit einer Bewährungsstrafe davon kommt, ist allerdings kein Einzelfall. Dies, obwohl es seit 2013 den sogenannten Raserartikel im Gesetz gibt.
Wie Recherchen von PilatusToday und Tele1 zeigen, wurden im vergangenen Jahr schweizweit 407 Raser verurteilt. Lediglich 21 davon wurden zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden, mussten also wirklich ins Gefängnis. Die anderen kamen mit Bewährungsstrafen, Geldstrafen und Bussen davon, wie die entsprechenden Zahlen des Bundes zeigen.
In Luzern nur wenige Fälle
Im Kanton Luzern gab es seit 2013 insgesamt 81 Fälle, in denen ein Raserdelikt zur Anklage kam. Vergangenes Jahr waren es deren sieben. Gemäss der Generalsekretärin des Luzerner Kantonsgericht, Barbara Koch, bekommen Raser, welche nicht vorbestraft sind, in der Regel eine Strafe auf Bewährung aufgebrummt. «Nur in Einzelfällen kann es bei Ersttätern zu einem unbedingten Urteil kommen», so Koch.