Luzerner Bordelle wehren sich gegen Zwangsschliessung
Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, dass Bordelle nicht schliessen müssen. «Umso befremdlicher sind kantonale Entscheide, die einseitig verfügt haben, dass Erotikbetriebe geschlossen bleiben müssen. Trotz funktionierender Hygiene- und Schutzkonzepte», schreibt die Online-Plattform My Ladies in einer Medienmitteilung.
Sexbetriebe reichen Beschwerde ein
Wie "Zentralplus" berichtet, haben mehrere Direktbetroffene beim Luzerner Kantonsgericht deshalb eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht und fordern, dass die Schliessung der Erotik- und Sexbetriebe im Kanton Luzern umgehend aufgehoben wird.
Sollte das Luzerner Kantonsgericht ihre Beschwerde ablehnen, fordern die Sexbetriebe, dass sie in Zukunft zumindest zwischen 6 Uhr und 23 Uhr geöffnet haben dürfen, genauso wie Bars.
Strassenstrich nach wie vor erlaubt
Während Bordelle also schliessen mussten, ist der Strassenstrich nach wie vor erlaubt, schreibt "Blick". Für einen Luzerner Bordell-Betreiber sei dies völlig unverständlich: «Jetzt kommts einfach ungeduscht im Auto zum Sex. Der Strassenstrich ist etwas vom Unhygienischsten, das es gibt.»
(red.)